Recht auf Arbeit, Grundeinkommen oder Bürgerkapital?

Ein kritischer Kommentar zu Anton Leists Beitrag "Den Gesellschaftsvertrag aufgeben?", erschienen am 18.11.2014.

    Der Verfasser dankt Anton Leist für den anregenden Gedankenaustausch.


    "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen". Dieses Paulus-Wort ist die härteste Formulierung der christlich-abendländischen Arbeitsethik. Ihre prägendste Kraft entfaltet hat sie wohl im protestantischen Arbeitsethos, das vor etwa 200 Jahren zur kulturellen Basis der kapitalistischen Industriegesellschaft geworden ist. Im Lateinischen bedeutet industria ja nichts anderes als Fleiss. Der "Geist des Kapitalismus" (Max Weber 1904) und das Ethos des Laborismus, nämlich die rigorose moralische (Selbst-)Verpflichtung aller Bürger auf Arbeit als Basis der Existenzsicherung und letztlich der Anerkennung des Einzelnen als vollwertiges Gesellschaftsmitglied, sind dabei die zwei Seiten derselben kulturellen Münze.

    Ausgerechnet in der Schweiz, also in einem Land mit starker kapitalistisch-bürgerlicher Tradition ebenso wie mit besonders hochgehaltenem (calvinistisch-zwinglianischem) Arbeitsethos, gelangt dank der direktdemokratischen Volksrechte voraussichtlich im nächsten Jahr die 2013 zustande gekommene Volksinitiative für die Verankerung eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Bundesverfassung zur Abstimmung. Auf dem angedeuteten kulturellen Hintergrund unseres Landes hat die Initiative auf Anhieb kaum eine realpolitische Chance. Doch die Idee einer teilweisen Entkoppelung der volkswirtschaftlichen Einkommensverteilung von existenzsichernder Erwerbsarbeit (für Arbeitnehmer) bzw. kapitalistischer Gewinnerzielung (für Selbständige und Unternehmer) eröffnet möglicherweise bedeutsame gesellschaftspolitische Zukunftsperspektiven. Dem Janusgesicht des industrialistischen Lebens- und Gesellschaftsentwurfs entsprechend, bieten sich sogar zwei Varianten an: ein bedingungsloses Grundeinkommen ("Bürgergeld") für alle, wie es momentan zur Debatte steht, oder aber ein bedingungsloses Bürgerkapital für alle.

    Mathematisch betrachtet sind diese beiden Konzepte durchaus verwandt: Kapitalbesitz und Einkommensströme lassen sich ja, wie alle Bestands- und Flussgrössen, wechselseitig verrechnen. So kann einerseits ein einmalig ausbezahltes Bürgerkapital "sparsam" angelegt statt sofort verwendet werden, um aus den Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden) und durch den allmählichen Abbau des Kapitals selbst – alles hat ja bekanntlich einmal ein Ende – über längere Zeit einen Einkommensfluss zu generieren. Umgekehrt kann ein regelmässig, z.B. monatlich ausbezahltes Grundeinkommen "kapitalisiert" werden, um später einen akkumulierten Kapitalbetrag in ein persönliches Projekt (z.B. Firmengründung, Weiterbildung, Hausbau) zu investieren oder im Falle eines kurzfristigen Bedarfs daraus die Zinsen für Fremdkapital (Kredit, Hypothek) zu finanzieren.

    Die realpolitischen Konnotationen sind allerdings unterschiedlich: Die eher investiv gedachte Variante eines Bürgerkapitals wird bezeichnenderweise vor allem in den USA diskutiert (Ackerman & Alstott 2001). Sie liegt auf John Rawls' (2003) Linie einer "property-owning democracy", also eines zumindest auf bescheidenem Niveau verallgemeinerten Kapitalismus – man könnte von einem in jedem Sinne (politisch und marktwirtschaftlich) liberalen "Volkskapitalismus" sprechen, etwa nach dem Motto: Wenn schon Kapitalismus, dann bitte für alle. Demgegenüber wird die eher konsumtiv ausgerichtete Variante eines bedingungslosen Basiseinkommens von manchen eher mit "Sozialismus" assoziiert. Doch diese Assoziation ist grundfalsch, richtet sich die Grundeinkommensidee doch vielmehr gegen das laboristische Ethos und stellt damit das industriegesellschaftliche Leitbild einer "vollbeschäftigten" Arbeitsgesellschaft in Frage. In dieser steht die Erwerbsarbeit im Zentrum nicht nur der individuellen Existenzsicherung, sondern auch des gesellschaftlichen Zusammenhalts schlechthin (Sozialintegration).

    Vorausgesetzt ist in der Arbeitsgesellschaft freilich, dass arbeiten kann, wer es nur will. Wer das aus nachweislichen Gründen (der Jugend oder des Alters, der Krankheit oder der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit) nicht kann, dessen Grundbedürfnisse hat in einer zivilisierten Gesellschaft der kompensatorisch verstandene Sozialstaat zu decken. Mit dem Streit um dessen angemessene Ausgestaltung ist seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts die realpolitische Konfliktachse zwischen (kapitalistisch-wirtschaftsliberal denkendem) "Freisinn" und (mehr oder weniger sozialetatistisch ausgerichteter) "Sozialdemokratie" definiert.

    Auf dem Hintergrund dieser gewohnten industriegesellschaftliche Konstellation wird verständlich, weshalb sowohl die Idee eines erwerbslos gewährten Grundeinkommens als auch die Idee eines als "Sozialerbschaft" (Grözinger u.a. 2006) interpretierbaren Bürgerkapitals für alle gerade auch in der Sozialdemokratie eine tief verwurzelte Skepsis hervorrufen. Der für sie normalen Glorifizierung der Erwerbsarbeit tritt die Grundeinkommensidee provokativ ans Schienbein, zielt sie doch auf die teilweise oder vollständige Emanzipation der Bürger aus dem Zwang zur lebenslangen Erwerbsarbeit. Manche wittern darin gar die zum industrial way of life konträre Glorifizierung der Faulheit, womit allen "sozialisierenden" Bürgertugenden regelmässiger Arbeit – der Disziplin und des Durchhaltevermögens, des Fleisses und der Sorgfalt, der Leistungsbereitschaft und der Kooperation – und ihrer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anscheinend Hohn gesprochen wird.

    An der Schlüsselrolle disziplinierter und qualifizierter Arbeit für die Ausbildung grundlegender Bürgertugenden ist gewiss etwas dran (vgl. dazu Leist 2014; in republikanischer Sicht White 2007). Aus dieser Sicht liegt eher das konventionelle Postulat nahe, als primären Weg zur Einkommenssicherung für alle Arbeitswilligen und Arbeitsfähigen eine konsequente Politik der "Vollbeschäftigung" zu verfolgen und den Bürgern so implizit ein Grundrecht auf (anständig bezahlte) Erwerbsarbeit zu gewährleisten. Bei anhaltendem Produktivitätsfortschritt verlangt seine Realisierung allerdings auch nach stetigem Wirtschaftswachstum mindestens in der Höhe der Produktivitätsentwicklung oder aber nach einer fortlaufenden Verkürzung der Normalarbeitszeit im selben Mass; sonst entsteht "wachsende" Arbeitslosigkeit mit entsprechend steigenden Sozialstaatslasten. Der resultierende Zwang zu endlosem Wirtschaftswachstum als Mittel zur (kaum noch gelingenden) Aufrechterhaltung einer existenziell hinreichenden "Beschäftigung" der Menschen lässt jedoch eine symptomatische Mittel/Zweck-Verkehrung erkennen: Sollen wir wirklich immer mehr konsumieren, nur damit mehr gearbeitet werden kann? War das Verhältnis von Produktion und Konsumtion ursprünglich nicht umgekehrt gedacht?

    Wie gesagt: Alles hat einmal ein Ende, besonders wenn es seinen Sinn verliert. Allein schon aus ökologischen Gründen des Ressourcenverbrauchs, der Umweltbelastung und des Klimawandels wird über kurz oder lang der vorsichtige Kurswechsel zu einer "Postwachstumsgesellschaft" wohl unausweichlich. Die Vision einer ressourcenarm wachsenden Dienstleistungsgesellschaft hilft auch nicht grenzenlos weiter, setzt sie doch ein mitwachsendes Wohlstandsgefälle zwischen Nachfragern und Dienstleistern voraus, wie früh schon Gershuny (1981) aufgezeigt hat. Eher über kurz als über lang müssten also internationale Regeln die fortschreitende Arbeitszeitverkürzung in allen wettbewerbsfähigen Ländern durchsetzen, wenn wir am Vollbeschäftigungsziel festhalten wollen. Im globalen Standortwettbewerb würden sonst Länder, die es im Alleingang versuchen, vom Weltmarkt bald einmal "bestraft" – erinnert sei an die gescheiterte 30-Stunden-Woche in Frankreich. So lassen globalisierte Märkte die Lösung des Einkommensverteilungsproblems auf dem Weg der Bereitstellung von Erwerbsarbeit für alle auf absehbare Zeit als illusionär erscheinen. Das Festhalten an der Doktrin der "Vollbeschäftigung" läuft faktisch eher auf wachsende Arbeitslosigkeit hinaus, solange der Produktivitätsfortschritt schneller verläuft als das kompensierend benötigte Wirtschaftswachstum.

    Unter solchen Umständen büsst auch das Argument von der unverzichtbaren "tugendbildenden" und sozialintegrativen Wirkung der Arbeit einiges von seiner Überzeugungskraft ein, während gleichzeitig die Idee eines allgemeinen Grundeinkommens an solcher gewinnt. Erwerbslose, denen die "sozialisierende" Alltagsprägung durch das Arbeitsleben fehlt, gibt es nämlich so oder so: entweder unfreiwillig Arbeitslose im Falle des allgemeinen Zwangs zur Existenzsicherung durch Selbstbehauptung im Arbeitsmarkt oder aber freiwillig Erwerbslose im Falle eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dieses wird je nach seiner Höhe einen Teil der Bürger motivieren, auf zusätzliches Erwerbseinkommen ganz oder teilweise (durch Reduktion des Arbeitspensums) zu verzichten. Ist aber in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht grundsätzlich die freiwillige der unfreiwilligen Erwerbslosigkeit gesellschaftspolitisch vorzuziehen?

    Das laboristische Sozialisierungsargument verliert somit an Gewicht im Verhältnis zum politisch-philosophischen Freiheitsargument, dessen konsequenteste Entfaltung wohl noch immer von Philippe Van Parijs (1995) stammt. Die Proportionen verschieben sich noch mehr, wenn vier weitere Argumente bedacht werden:

    ► Erstens ist ein erwerbsunabhängig gewährtes Sockeleinkommen ja buchstäblich kein zwingender Grund, auf die mehr oder weniger persönlichkeitsförderlichen Erfahrungen der Arbeitswelt zu verzichten; die meisten werden sie nicht missen wollen, soweit es sich für sie – und das wird vom intrinsischen Sinngehalt der ihnen zugänglichen Arbeitsangebote abhängen – wirklich um wertvolle Erfahrungen handelt.

    ► Zweitens "arbeiten" diejenigen, die dennoch ihr Erwerbspensum freiwillig reduzieren, damit selbst noch der Verminderung unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zu, indem sich die Nachfrage nach Arbeitsplätzen insgesamt tendenziell verringert.

    ► Drittens werden gering geschätzte, wenig qualifizierte und daher bis anhin meistens schlecht bezahlte Jobs besser bezahlt werden müssen, um für sie Arbeitskräfte zu gewinnen. Das könnte über die direkte Wirkung des Grundeinkommens hinaus für eine tendenziell flachere Einkommensverteilung sorgen.

    ► Viertens ist nicht einzusehen, weshalb das Argument der sozialintegrativen Arbeitstugenden allein für die primär einkommens- oder gewinnorientierte, also pekuniär motivierte Erwerbsarbeit gültig sein sollte; trifft es nicht erst recht auf unbezahlte Versorgungs- oder Freiwilligenarbeit zu, die sich doch viel eher und unmittelbarer von intrinsischen Momenten des "Diensts" für andere nährt? Befreit also ein Grundeinkommen nicht gerade viele Menschen vom permanenten Gelddenken ebenso wie vom Zeitmangel für ideelle, gemeinwohldienliche und gerade deshalb für sie persönlich sinnstiftende Engagements? Spricht das nicht für den von vielen Befürwortern eines bedingungslosen Grundeinkommens erhofften "Kulturimpuls" (Götz Werner 2008, S. 74ff.) in Richtung einer vom industriegesellschaftlichen Arbeitszwang emanzipierten Tätigkeitsgesellschaft?

    Vielleicht bietet die kulturgeschichtliche Perspektive der fortschreitenden Emanzipation aus Arbeitszwängen, wie sie u.a. John Maynard Keynes in seinem berühmten Essay über die "Economic Possibilities for Our Grandchildren" (1930) entworfen hat, tatsächlich einen neuen Orientierungshorizont für sinnvollen Fortschritt – hin zu einer "Gesellschaft der befreiten Zeit" (André Gorz 1989, S. 136). Motivbildend für sie wäre die Aussicht, die allmählich anachronistisch werdende industriegesellschaftliche Lebensform individuell und kollektiv hinter uns zu lassen und das einzige absolut knappe Gut, nämlich unsere Lebenszeit, wieder für vielfältigere und besser ausbalancierte Lebensentwürfe jenseits von Laborismus und ihm korrespondierendem Konsumismus nutzen zu können.

    Dieser technologisch und ökonomisch in den Blick kommende Orientierungshorizont für die Zukunft ist allerdings kein realpolitisches (Schnellkoch-)Rezept. Die aktuelle Debatte um die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen tendiert zu diesem Kurzschluss, wenn beispielsweise die sofortige Einführung eines monatlichen Betrags von 2500 Franken für jeden Erwachsenen propagiert wird. Angesichts der kaum vorhersagbaren motivationalen und strukturellen Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft wäre das, auf einen Schlag verwirklicht, doch wohl ein allzu abenteuerliches Grossexperiment. Angemessener dürfte es sein, einen zivilisatorischen Lernprozess so tiefgreifender Art schrittweise als dynamisches Generationenprojekt anzugehen (vgl. die Skizze eines schweizerischen Pfads zum Grundeinkommen in Ulrich 2010; eingehend Patry 2010). Über die Volksinitiative selbst ist damit kein Urteil gesprochen, besagt der vorgeschlagene Verfassungsgrundsatz doch nichts über den Zeitrahmen und den konkreten Weg seiner Umsetzung. Die Initiative gutzuheissen käme erst dem demokratischen Auftrag an den Gesetzgeber gleich, einen mehrheitsfähigen Entwicklungspfad zu bestimmen, der die "eidgenössische" Einkommenspolitik langsam und nachhaltig – zunächst nur partiell, im Falle guter Erfahrungen mit der Zeit vielleicht fortschreitend – aus den Sachzwängen der alten Lohnarbeitsgesellschaft befreien könnte.

    Aus dem Spiel wäre mit der Annahme der Grundeinkommensinitiative allerdings wohl die Option eines Bürgerkapitals für alle. Dieses setzt bei der ungerechten Vermögensverteilung an, die auf den Zufälligkeiten der Geburt in eine reiche oder arme Familie beruht und damit eher noch (neo-)feudal als modern geprägt ist. Der Leitgedanke eines wenigstens ein Stück weit bürgergesellschaftlich verallgemeinerten Kapitalismus wäre gerade in der Schweiz möglicherweise leichter anschlussfähig an die gegebenen Mentalitäten und realpolitischen Verhältnisse, zumal er sich im Vergleich zu einem substanziellen Grundeinkommen mit wesentlich bescheidenerem finanziellem Aufwand (beispielsweise einmaligen 60'-100'000 CHF für jeden volljährig werdenden Erwachsenen) verwirklichen liesse.

    Wir werden uns so oder so demokratisch entscheiden müssen, welchen einkommenspolitischen Weg wir gehen wollen: konsequenter als bisher über Erwerbsarbeit für alle, ein erwerbsunabhängiges Basiseinkommen für alle, ein Bürgerkapital für alle oder eine intelligente Kombination der drei Ansätze (vgl. Ulrich 2008, S. 279ff.). Die Zukunft der Einkommensverteilung ist gestaltungsoffen, aber auch gestaltungsbedürftig.

    Erwähnte Literatur:

    Ackerman, B. & A. Alstott (2001): Die Stakeholder-Gesellschaft. Ein Modell für mehr Chancengleichheit, Frankfurt/New York: Campus.

    Gershuny, J. (1981): Die Ökonomie der nachindustriellen Gesellschaft. Produktion und Verbrauch von Dienstleistungen, Frankfurt/New York: Campus.

    Gorz, A. (1989): Kritik der ökonomischen Vernunft. Sinnfragen am Ende der Arbeitsgesellschaft, Berlin: Rotbuch.

    Grözinger, G., M. Maschke & C. Offe (2006): Die Teilhabegesellschaft. Modell eines neuen Wohlfahrtsstaates, Frankfurt/New York: Campus.

    Keynes, J. M. (1930): Economic Possibilities for Our Grandchildren, in: ders., The Collected Writings, Vol. IX: Essays in Persuasion, London: Palgrave Macmillan 1972, S. 331-332.

    Leist, A. (2014): Den Gesellschaftsvertrag aufgeben?, in: Philosophie.ch, Blog zum Grundeinkommen, http://blogs.philosophie.ch/grundeinkommen/2014/11/18/den-gesellschaftsvertrag-aufgeben/.

    Patry, E. (2010): Das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz. Eine republikanische Perspektive. St. Galler Beiträge zur Wirtschaftsethik Bd. 45, Bern u.a.: Haupt.

    Rawls, J. (2003): Gerechtigkeit als Fairness. Ein Neuentwurf, Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

    Ulrich, P. (2008): Integrative Wirtschaftsethik. Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie, 4. vollst. neu bearb. Aufl., Bern u.a.: Haupt.

    Ulrich, P. (2010): Ein Grundeinkommen für alle – unbezahlbarer Traum oder reale bürgergesellschaftliche Option?, in: BIEN-Schweiz (Hrsg.), Die Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens, Zürich: Seismo, S. 7-18.

    Van Parijs, Ph. (1995): Real Freedom for All. What (if anything) can justify capitalism?, Oxford: Clarendon.

    Weber, M. (1904): Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus, in: ders., Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, 9. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck 1988, S. 17-206.

    Werner, G. W. (2008): Einkommen für alle. Taschenbuchausgabe mit einem neuen Nachwort, Bergisch-Gladbach: Bastei Lübbe.

    White, St. (2007): The Republican Case for Basic Income: A Plea for Difficulty, in: Basic Income Studies. An International Journal of Basic Income Research, Vol. 2, Issue 2, Article 13, S. 1-7.