Philosophische Grundlagen der politischen Debatte um den moralischen Status menschlicher Embryonen
Seit der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch und nun erneut in der Diskussion um die Möglichkeiten der Gentechnologie, tobt ein oft von ideologischen Vorentscheidungen überschatteter Streit über den ethischen Status von Embryonen, dessen Kern die Frage bildet, ab wann menschliches Leben das Leben eines Menschen ist, d.h. ab wann die befruchtete Eizelle als Person behandelt werden muss.
Dabei stehen sich in der Philosophie, die sich als solche allein von Argumenten leiten lassen muss, zwei Grundpositionen gegenüber, deren Differenz in einem jeweils anderen Verständnis des Menschseins gründet. Für die eine ist der Mensch das „vernunftbegabte Lebewesen“, wie es bei Aristoteles (384-244 v. Chr) heißt, also ein Tier, das sich durch eine bestimmte Eigenschaft auszeichnet, durch die es sich von allen anderen Tieren unterscheidet. Für diese Position ist menschliches Leben erst dann das Leben eines Menschen, wenn es die den Menschen auszeichnenden Eigenschaften (Vernunft, Bewusstsein) besitzt. Da diese Fähigkeiten aber an bestimmte neuronale Grundlagen gebunden sind, leitet beispielsweise der Bioethiker Hans-Martin Sass aus dem Fehlen jeglicher neuronaler Strukturen in den ersten Phasen der menschlichen Entwicklung ab, dass dieses frühe menschliche Leben nicht mit personalem Leben gleichgesetzt werden könne, ebenso wenig, wie wir einen gehirntoten Menschen als Person betrachten, obschon sein Zustand eine Phase menschlichen Lebens darstellt.
Die andere Position vertritt die These, dass man Menschsein nicht als Eigenschaft eines biologischen Substrates fassen könne, da man sonst davon ausgehen müsse, dass ein Zellhaufen, also etwas, das kein Mensch ist, plötzlich die Eigenschaft „Mensch“ aufweise.
Nicht ein biologisches Substrat entwickle plötzlich eine ausgezeichnete Qualität, vielmehr könne man nur von einem Menschen in verschiedenen Entwicklungsstadien sprechen. Oft wird in diesem Zusammenhang auch die Potentialität der befruchteten Eizelle bemüht, also behauptet, dass diese zwar kein Mensch im vollen Sinne des Wortes sei, aber die Potenz, also die Möglichkeit zu diesem in sich trage und sich „von selbst“ zu einer Person entwickle, wenn man den Prozess nicht störe. Abgesehen von dem Problem, dass nicht klar ist, was hier „von selbst“ bedeutet (denn diese Entwicklung ist von zahllosen Umweltfaktoren abhängig), muss gesagt werden, dass ein potentielles Sein nicht unbedingt genauso behandelt werden muss wie das tatsächliche Sein, zu dem es sich aller Wahrscheinlichkeit nach entwickeln wird, denn auch der Thronfolger, also der potentielle König, hat noch lange nicht alle Rechte des aktuellen Königs.
Ein weiteres Problem in Zusammenhang mit der Potentialität frühen menschlichen Lebens stellt die Totipotentialität der befruchteten Eizelle dar, denn diese hat während der ersten Tage ihrer Entwicklung die Fähigkeit, sich zu teilen und zu mehreren Individuen (Zwillingen) heranzureifen. Wenn aber die Individualität eine Grundbestimmung der Person ist, die befruchtete Eizelle aber noch nicht individuiert ist, kann man sie kaum als Person bezeichnen.
Vielleicht ist aber auch die Frage ganz falsch gestellt und man sollte nicht nach dem moralischen Status frühen menschlichen Lebens fragen, sondern danach, welche möglichen Auswirkungen ein bestimmter Umgang mit diesem auf unser Selbstverständnis als Menschen haben könnte, wie es zuletzt Jürgen Habermas forderte.
Literatur:
- Hans-Martin Sass (Hg.): Medizin und Ethik. Stuttgart. Reclam 1989.
- Günther Pöltner: Grundkurs Medizin-Ethik. Stuttgart. UTB 2002.
- Jürgen Habermas: Die Zukunft der Menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik? Frankfurt/M. Suhrkamp 2005.