Die vermeintlich simple Antwort auf obige Frage lautet (zumindest in liberal-individualistischen Gesellschaften): ich selber, und sonst niemand. Die Antwort fällt weniger leicht, sobald man sich konkrete Bereiche vornimmt, bei denen gerade auch in politischen Diskussionen die Meinungen weit auseinander gehen und bei denen sich diese Meinungen je nach Problemstellung auch abrupt ändern können. Um das konkret zu veranschaulichen: Während es bei der Frage der Impfpflicht die politische Rechte ist, die jeglichen äusseren Eingriff in die "Unversehrtheit" des eigenen Körpers ablehnt, ist es bei der Frage des Schwangerschaftsabbruchs eher die Linke, die auf "Mein Körper, meine Entscheidung!" insistiert. Offensichtlich sind die Dinge also etwas komplizierter als vermeint, weshalb es sich lohnen könnte, die Angelegenheit einmal etwas grundsätzlicher zu betrachten. Dabei werden wir sicher die Frage klären müssen, wer denn neben mir sonst überhaupt noch über meinen Körper verfügen könnte. In der Regel haben wir dann die Gemeinschaft bzw. deren institutionelle Verkörperung, den Staat, im Sinn. Auch im Fall des Militär- oder Zivildienstes wäre der Staat jene andere Instanz, der wir ein allfälliges Verfügungssrecht über meinen Körper zugestehen. Doch wie steht es um andere Akteure wie Familie oder Arbeitgeber? Zum Beispiel in Fragen der Gesundheit bzw. deren Fürsorge. Und was meinen wir denn eigentlich mit "über meinen Körper bestimmen"?
Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir werden nicht diskutieren, was der Fall ist, sondern nur, was unseres Erachtens der Fall sein soll, ganz unabhängig davon wie fern das von der gegenwärtigen Realität ist.
Moderation: Imre Hofmann
Kosten: 20.-/14.- CHF