Sabine Hohl von der Universität Zürich beantwortete die Frage:
Soll man belehrend in fremde Kulturkreise eingreifen, deren Praktiken man ablehnt? (Artikel online)
Es stellen sich zwei Fragen: 1. Warum wird die Praktik abgelehnt? Weil wir sie albern, unschön oder unhöflich finden? Oder verletzt die Praktik Gebote der Moral? 2. Auf welche Weise greifen wir ein? Diese zweite Frage führt oft zu berechtigter Kritik an Eingriffen in andere Kulturen. Denn gerade moralisch motivierte Interventionen müssen selbst moralischen Kriterien genügen.
Zur ersten Frage. Nehmen wir das erwähnte Beispiel der Genitalverstümmelung bei Mädchen. Ist diese objektiv moralisch falsch? Oder könnte ein Vertreter eines Kulturkreises, in dem diese praktiziert wird, argumentieren: «Hier bei uns ist die Genitalverstümmelung moralisch in Ordnung, also mischt euch gefälligst nicht ein»? Eine solche kulturrelativistische Argumentation hat grosse Schwierigkeiten. Sie bestreitet die universelle Geltung von Menschenrechten und nimmt uns so die Möglichkeit, schwerste Verletzungen zu verurteilen, sobald sie im Rahmen eines anderen Kulturkreises geschehen. Wenn schwere Körperverletzung nicht global moralisch verurteilenswert ist, welche Praktiken können dann überhaupt noch begründet verurteilt werden? Würden wir ernsthaft glauben, dass es nicht moralisch falsch ist, andere Menschen ohne gewichtige Gründe schwer zu verletzen, müssten wir den moralischen Standpunkt ganz aufgeben.
Genitalverstümmelung ist moralisch falsch. Sie betrifft einen Kernbereich der Menschenrechte, weil es sich um eine schwere Körperverletzung handelt. Solche schweren Menschenrechtsverletzungen sollten wir moralisch verurteilen, unabhängig davon, wo und durch wen sie verübt werden. Dennoch ist nicht jede Art von Eingriff gerechtfertigt. Auch das Eingreifen selber kann nämlich aus moralischer Sicht problematisch sein. Bestimmte Arten von Eingriffen – solche mit Gewalt – erfordern eine besonders starke Rechtfertigung. Ein gewaltsamer Eingriff muss im Sinne der Opfer sein, es muss sich um das letzte verfügbare Mittel handeln und die «Kollateralschäden» eines solchen Eingreifens müssen verhältnismässig sein.
Wie eingreifen?
Auch gewaltfreie Eingriffe sind nicht automatisch unproblematisch. In der Formulierung der Frage ist von «Belehren» die Rede. Das unterstellt ein hierarchisches Verhältnis: Hier die Schüler, da die Lehrerin. Sich gegenüber anderen Kulturen als überlegen zu sehen und zu gebärden, wäre aber sowohl respektlos als auch wenig effektiv. Das Verurteilen einer bestimmten Praktik sollte nicht in ein generelles moralisches Überlegenheitsgefühl gegenüber anderen Kulturen kippen. Auch die Betonung der Fremdheit anderer Kulturen scheint mir in diesem Zusammenhang nicht hilfreich. Ein Dialog über moralische Fragen ist vielmehr auf die Betonung des Gemeinsamen angewiesen. Schliesslich ist es gerade das Gemeinsame – die universelle Geltung von Menschenrechten – das einen überhaupt dazu veranlasst, Angehörige anderer Kulturkreise zu kritisieren.
Mit Bezug auf die Rechte von Frauen und Mädchen haben nun zum Beispiel auch westliche Kulturen keinen guten Leistungsausweis. Dass Mädchen und Frauen ein Recht auf Autonomie und körperliche Unversehrtheit haben, ist auch in westlichen Ländern erst seit kurzem anerkannt. Man denke etwa daran, wie lange es in der Schweiz gedauert hat, bis Vergewaltigung in der Ehe als Delikt anerkannt wurde. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Es geht mir nicht darum, die Genitalverstümmelung als relativ zu den Verfehlungen westlicher Kulturen als gar nicht so schlimm zu verharmlosen, sondern vielmehr darum, die Angehörigen westlicher Kulturen daran zu erinnern, Bescheidenheit zu wahren. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass moralisch Schlechtes, das in anderen Kulturen geschieht, aus ähnlichen Gründen geschieht wie bei uns: mangelnde Sensibilität für das Leiden anderer Menschen, mangelnde Anerkennung anderer als autonome Subjekte, deren Rechte wir respektieren müssen. Diese Fehler können leider auch uns immer wieder unterlaufen.
Die Opfer ernst nehmen
Eine weitere Problematik liegt darin, dass bestimmte Eingriffe Gefahr laufen, die Autonomie der Opfer von Menschenrechtsverletzungen letztlich gar nicht zu fördern. Man denke an die Kritik an der erzwungenen Ganzkörperverschleierung von Frauen, eine andere Praktik, die – wenn auch sicherlich in der Schwere nicht vergleichbar mit Genitalverstümmelung – ebenfalls gegen die Rechte von Frauen verstösst. Diese Kritik (und die gesetzlichen Eingriffe in Form eines Burkaverbots in einigen Ländern), stigmatisiert die betroffenen Frauen eher und schränkt sie weiter ein, anstatt ihre Autonomie zu stärken. Die Haltung, die gegenüber Frauen in Burka geäussert wird, drückt zudem oft eher Verachtung als Respekt aus. Es ist unmöglich, aufrichtige Kritik an einer Praktik wie der erzwungenen Ganzkörperverschleierung zu äussern, wenn man gleichzeitig ihre Opfer nicht wirklich ernst nimmt. Die kritisierte Praktik kann noch so moralisch ungerechtfertigt sein – die Kritik an ihr muss dennoch aus den richtigen Motiven und mit den richtigen Mitteln erfolgen, sonst verfehlt sie ihr Ziel.
Besonders heikel ist es, wenn Eingriffe in die Praktiken anderer Kulturen durch eine Gruppe erfolgen, die sich in einem Machtverhältnis zur kritisierten Kultur befindet, das selber kritikwürdig ist. Moralische Kritik etwa von Europäern an ehemals kolonisierten Ländern erweckt schnell den Verdacht einer Neokolonialisierung. Zwar ändern diese Machtverhältnisse überhaupt nichts an der Falschheit einer kritisierten Praktik. Dennoch ist es in solchen Kontexten besonders wichtig, sensibel zu agieren. Die beste Art von Eingriff in solchen Kontexten ist die Unterstützung von Menschen in den betroffenen Kulturen, die sich selber gegen die Praktik einsetzen. Das trifft auch auf die Genitalverstümmelung zu, gegen die es vielerorts eine starke kulturinterne Opposition gibt.