Verletzte Dinge. Gibt es Gewalt gegen Sachen?

Spätestens wenn in der Öffentlichkeit kritisch über die Schäden diskutiert wird, die im Zuge von Demonstrationen verursacht wurden, wird nicht selten davon gesprochen, dass die Demonstranten zwar niemanden verletzt, aber doch „Gewalt gegen Sachen“ angewendet hätten, etwa durch die Beschädigung von Gebäuden.

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    Gibt es „Gewalt gegen Sachen“?

    Spätestens wenn in der Öffentlichkeit kritisch über die Schäden diskutiert wird, die im Zuge von Demonstrationen verursacht wurden, wird nicht selten davon gesprochen, dass die Demonstranten zwar niemanden verletzt, aber doch „Gewalt gegen Sachen“ angewendet hätten, etwa durch die Beschädigung von Gebäuden.

    Nur, kann es so etwas wie „Gewalt gegen Sachen“ überhaupt geben?

    Schwere Verletzung von Lebewesen, nicht von Sachen

    Nehmen wir unkontroverse Beispiele für Gewalthandlungen: der Faustschlag, der die Nase bricht, der Messerstich in den Bauch, oder – als Beispiel für psychische Gewalt – die Folter durch Scheinhinrichtungen. Gemeinsam ist diesen und anderen klaren Fällen, dass Gewalt (1) eine absichtliche schwere Verletzung ist (also weder ein Versehen, noch ein – durchaus schmerzhafter – Rempler). Gewalt ist (2) vom Opfer ungewollt – dies unterscheidet sie ja von ebenfalls äußerst schmerzhaften invasiven medizinischen Eingriffen. Eine Wurzelbehandlung kann durchaus Folter sein, aber eben allein dann, wenn sie gegen den Willen des Opfersgeschieht.

    So gesehen, kann es grundsätzlich keine „Gewalt gegen Sachen“ geben, schließlich hat eine Sache, ein unbelebtes Ding keinen Willen, gegen den ihr etwas widerfahren kann. Während Gewalt gegen Tiere also denkbar ist, scheint „Gewalt gegen Sachen“ auf den ersten Blick unmöglich zu sein. Es besteht offensichtlich ein kategorischer Unterschied zwischen der Vergewaltigung oder Tötung eines Menschen und der schweren Beschädigung oder gar Zerstörung eines Gebäudes.

    Zerstörtes Eigentum

    Aber es ist ja nicht so, dass jede Beschädigung oder Zerstörung einer Sache ein Fall von „Gewalt gegen Sachen“ ist, oder? Wenn ich mein eigenes Auto mutwillig beschädige, handele ich vielleicht irrational, aber ich übe keine Gewalt aus. Anders läge der Fall dann, wenn ich das Auto meines Nachbarn beschädige oder zerstöre.

    Aber wirklich plausibel ist auch diese korrigierte Beschreibung der „Gewalt gegen Sachen“ nicht. Sicherlich: Mein Nachbar will nicht, dass ich sein Auto beschädige oder gar zerstöre. Aber ich verletze ihn nicht selbst dadurch, dass ich dies tue. Man müsste sonst behaupten, dass ein Angriff auf das Eigentum eines Menschen automatisch ein Angriff auf diesen Menschen sei. Aber das leuchtet nicht ein, selbst wenn die Zerstörung des Autos psychische Verletzungen meines Nachbars zur Folge hat. Es ist vielmehr so, dass die Zerstörung einer Sache allenfalls ein Mittel ist, um (psychische) Gewalt auszuüben. Dann aber ist das Opfer der Gewalt die Besitzerin der Sache – und nicht die Sache selbst.

    Verletzte Kultur

    Nun könnte man die Gruppe der Sachen, die Opfer von Gewalt werden können, anderweitig bestimmen und sagen: Es handelt sich nur dann um „Gewalt gegen Sachen“, wenn Dinge mit einer hohen symbolischen Bedeutung beschädigt oder zerstört werden. Es ließe sich an die Sprengung der Buddha-Statuen durch die Taliban oder die „Bilderstürme“ der Täufer in Münster denken oder an vergleichbare, religiös oder politisch motivierte Taten.

    Aber warum soll es sich hier nun um „Gewalt gegen Sachen“ handeln? Weil, so könnte man sagen, hier wirklich die Sache selbst angegriffen wird – da sie nämlich ein Symbol ist für eine bestimmte Religion oder ein bestimmtes politisches System (man denke etwa an die gestürzten Statuen Saddam Husseins oder Lenins). Diese Handlung zielt also unmittelbar auf das Symbol und damit auf die Sache, aber eben nicht auf irgendwelche Menschen.

    Doch auch das ist nur bedingt plausibel. Würde man etwa bestimmte Kulturgüter oder religiöse Heiligtümer auch dann zerstören, wenn es wirklich niemanden gäbe, dem sie etwas bedeuteten? Oder, anders gefragt, würde man dann überhaupt von „Gewalt gegen Sachen“ sprechen wollen? Wohl kaum. Es wäre wohl eher die Rede von einem Abriss oder ähnlichem. Man wird wohl sagen müssen, dass gerade in diesen Fällen die Rede davon, es handele sich um „Gewalt gegen Sachen“, nur recht verständlich wird aufgrund des Umstandes, dass Menschen leben, die von diesen Zerstörungen betroffen sind, die von diesen Zerstörungen verletzt werden – sei es nun, weil sie selbst Anhänger der entsprechenden Religion oder politischen Überzeugung sind, oder sei es, weil sie diese Zerstörung symbolischer Gegenstände oder Orte, eben weil sie einen gezielten Angriff auf zentrale Werte und Überzeugungen Dritter darstellt, als Verletzung universaler Werte empfinden.

    Ein Plädoyer für alternative Redeweisen

    Man kann natürlich einwenden, dass es sich bei dieser ganzen Diskussion um ein klassisches Beispiel philosophischer Wortklauberei handelt. Macht es denn einen Unterschied, ob wir hier von „Gewalt gegen Sachen“ reden oder von irgendetwas anderem?

    Das Problem ist: „Gewalt“ ist unzweifelhaft ein stark abwertender Begriff. Wenn etwas „Gewalt“ ist, dann ist es schlecht, mehr noch, es ist verwerflich. Wer Gewalt anwenden will, muss daher starke Gründe vorlegen, die dies erlauben. Umgekehrt wird derjenige, der Gewalt anwendet, ohne derartige Gründe zu seiner Rechtfertigung oder Entschuldigung anführen zu können, schwer bestraft werden. Er kommt, anders als diejenige, die sich für ein Geschenk nicht bedankt, sicherlich nicht mit einem einfachen Tadel davon.

    Wenn man also die Zerstörung von Dingen als „Gewalt“ bezeichnet, dann nähert man sie moralisch der schweren Verletzung oder Tötung von Menschen an. Und das sollte man, schon wegen der entsprechend harten Strafen, wirklich nur dann tun, wenn man gute Gründe für diese Einordnung vorbringen kann.

    Da es diese guten Gründe aber nicht gibt, sollte die Rede von „Gewalt gegen Sachen“ aufgegeben werden. Wenn das nächste Mal öffentliche Gebäude angezündet oder Scheiben eingeworfen werden, sollten wir also lieber von Vandalismus oder Sachbeschädigung sprechen. Bei als besonders verwerflich empfundenen Zerstörungen könnte man, zuletzt, auch noch von „Schändungen“ sprechen“.