Darin plädiert Patrick Feuz dafür, dass wir die Initiative hauptsächlich deshalb ablehnen sollten, weil sie unmenschlich sei: „Nicht der Appell ans rechtstaatliche Gewissen wird gegen die Initiative mobilisieren; Erfolg bringt, wenn überhaupt, die Mahnung, menschlich zu bleiben.“ (Feuz 2015) Doch was meinen wir überhaupt damit, wenn wir an unsere Menschlichkeit appellieren oder eine bestimmte Praxis als unmenschlich bezeichnen? Und inwiefern ist der Bezug zum Menschen dabei relevant für die ethische Diskussion?
Angesichts der Frage nach der Interpretation des relevanten Menschlichkeitsbegriffs eröffnen sich zunächst zwei grundlegende Optionen. Der ersten Option zufolge ist der vorhandene Bezug zum Menschen nicht wesentlich für das Verständnis von Formulierungen wie „Sei kein Unmensch!“ oder „Bleibt menschlich!“. Der Ausdruck „menschlich“, so könnten die Anhänger dieser Option argumentieren, ist ambig und bedeutet einerseits „zum Menschen gehörend“ oder „für Menschen charakteristisch“ und andererseits „gütig“, „nachsichtig“, „wohlwollend“ oder „barmherzig“. Und wenn jemand an unsere Menschlichkeit appelliert, dann meint er nicht etwa, dass wir uns verhalten sollten, wie es Menschen typischerweise tun, sondern er meint, dass wir anderen gegenüber eine wohlwollende Haltung einnehmen sollten. Ein Unmensch ist daher auch kein Wesen, dem eine typisch menschliche Eigenschaft fehlt, sondern schlicht eine rohe Person, der es an Güte, Wohlwollen oder Barmherzigkeit mangelt.
Demgegenüber ist der Bezug zum Menschen gemäss der zweiten Option durchaus wesentlich für unser Verständnis des relevanten Menschlichkeitsbegriffs. Wer sich menschlich verhält, so könnten die Verfechter dieser Alternative behaupten, der wird einer normativen Konzeption dessen gerecht, was es heisst, ein Mensch zu sein. „Menschlich zu bleiben“ bedeutet demnach in einem bestimmten Sinn tatsächlich so viel wie „ein Mensch zu bleiben“, wobei der verwendete Begriff des Menschen normativ aufgeladen ist. Entsprechend akzeptiert etwa der amerikanische Philosoph Samuel Scheffler eine solch normative Auffassung darüber, was unter einem menschlichen Leben zu verstehen ist: „a conception according to which human life is defined in part by a recognition of the value of others.” (Scheffler 1992, 126) Deshalb lebt für ihn jemand, der den Eigenwert anderer nicht anerkennt, kein menschliches Leben: „A person who denies the value of others, or who sees them as having value only insofar as they contribute to the satisfaction of his or her own aims, is less than human in this frankly normative but nevertheless entirely familiar sense.” (Scheffler 1992, 126) Ein Unmensch ist also, wie die Anhänger der zweiten Option meinen, zumindest insofern kein wirklicher Mensch, als er nicht unter einen bestimmten normativen Menschenbegriff fällt.
Entweder kann man den Appell an unsere Menschlichkeit demnach als eine blosse Forderung nach Güte, Wohlwollen oder Barmherzigkeit auffassen oder aber als einen Aufruf dazu, uns im erläuterten Sinn als Menschen zu verhalten. Was jedoch leistet dabei der Begriff des Menschen? Während klar ist, dass er im ersten Fall überhaupt keine Rolle spielt, ist dies für den zweiten Fall schwerer zu beurteilen. Wenn „menschlich“ nämlich als Synonym für „wohlwollend“ verstanden wird, dann müssen wir uns offenkundig nicht mit unserem Menschsein befassen, um einen Appell an unsere Menschlichkeit auf seine Adäquatheit hin zu prüfen, sondern lediglich darüber nachdenken, wie wohlwollend wir anderen gegenüber sein sollten. Involviert der Ausdruck „menschlich“ dagegen eine normative Konzeption des Menschseins, stellt sich die Frage, welche argumentative Relevanz dem Bezug zum Menschen zukommt.
Daher ist zu klären, inwiefern der Bezug zum Menschen für die Bestimmung des normativen Gehalts der Forderung nach Menschlichkeit von Bedeutung sein kann. Legt man dabei einen normativen Menschenbegriff zugrunde, scheint der gesuchte Zusammenhang zwar trivialerweise hergestellt zu sein. Was man tun muss, um menschlich zu bleiben, erklärt sich dann nämlich unmittelbar daraus, was es heisst, ein Mensch zu sein. Wenn es beispielsweise, wie Scheffler meint, zum Menschsein gehört, den Eigenwert anderer anzuerkennen, dann fordert jemand, der an unsere Menschlichkeit appelliert, entsprechend, dass wir andere in ihrem Wert anerkennen. Allerdings bleibt unter dieser Voraussetzung unklar, warum der Begriff des Menschen gerade so und nicht anders aufgeladen sein sollte. Und diese Unklarheit kann man nicht wiederum unter Bezugnahme auf einen normativen Menschenbegriff beseitigen.
Falls man dafür aber einen deskriptiven Menschenbegriff zu Hilfe nimmt, ist nicht zu sehen, inwiefern der Bezug zum Menschen den normativen Gehalt der Forderung nach Menschlichkeit plausibel bestimmen könnte. Daraus, wie Menschen faktisch sind, folgt nicht, wie sie sich verhalten sollten. Wenn Menschen sich etwa de facto gegenseitig als Wesen mit Eigenwert behandeln, bedeutet dies nicht, dass sie sich auch so behandeln sollten. Andernfalls könnte man ebenso gut den umgekehrten Schluss ziehen: Wenn Menschen de facto dazu neigen, grausam zueinander zu sein, dann sollten sie auch grausam zueinander sein. Selbst deskriptive Konzeptionen unseres Menschseins können daher nicht zur argumentativen Fundierung der Forderung nach Menschlichkeit beitragen.
Ob man den Menschenbegriff also normativ oder deskriptiv versteht, ist gleichgültig: Der Bezug zum Menschen gewinnt keine argumentative Relevanz für die ethische Diskussion. Soll die Adäquatheit eines Appells an unsere Menschlichkeit geprüft werden, erweist sich das Nachdenken über unser Menschsein folglich als wenig hilfreich. Stattdessen sollten wir uns unabhängig davon, was es heisst, ein Mensch zu sein, überlegen, ob wir andere als Wesen mit Eigenwert behandeln müssen, welche moralischen Implikationen damit verbunden sind und inwieweit wir gütig, wohlwollend oder barmherzig sein sollten.
Literatur
Feuz, Patrick (2015): Wir Schweizer sind keine Unmenschen. In: Tages-Anzeiger, http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/wir-schweizer-sind-keine-unmenschen/story/17353834 (22.01.2016).
Scheffler, Samuel (1992): Human Morality. New York und Oxford: Oxford University Press.