Das Selbstverständnis der individuellen Autonomie, verbunden mit dem Anspruch auf freie Lebensgestaltung und dem Bewusstsein, Träger von Rechten und Pflichten und für sein Handeln verantwortlich zu sein, ist kein Produkt der Evolution. Es ist das Produkt einer zivilisatorischen Entwicklung, wie sie insbesondere in der westlichen Kultur stattgefunden hat. Renaissance, Reformation und Aufklärung haben das Konzept der individuellen Autonomie erst hervorgeberacht. Sie ist eine, wenn auch immer wieder in Frage gestellte Errungenschaft: Auf ihr beruht unser Selbstwertgefühl als Person ebenso wie unser moralisches Selbstverständnis und unser Verständnis vom Rechtsstaat.
Aber auch dieses autonome Individuum bleibt ein soziales Wesen und ist auf das Leben in Gemeinschaften angewiesen: von den Lebensgemeinschaften des engeren sozialen Umkreises bis zur Organisation des Staates. Doch das Leben in Gemeinschaften kann ganz unterschiedlich organisiert und von ganz unterschiedlichen Wertvorstellungen geleitet sein. Deshalb stellt sich die Frage: Wie müssen Gemeinschaften beschaffen sein, damit sie den berechtigten Ansprüchen des autonomen Individuums nicht zuwiderlaufen?
Was Staat und Gesellschaft als Ganzes angeht, wird man an der Antwort Karl Poppers nicht vorbeikommen: Sein Plädoyer für eine „offene Gesellschaft“ enthält im Kern eine Demokratietheorie, die auf den Säulen des autonomen Individuums stehti. In ihrem Zentrum steht die Freiheit und eine Kultur der permanenten Reform und der Problemlösungsbereitschaft.
Die offene Gesellschaft macht Ernst mit einer Unterscheidung, die bereits die Sophisten eingeführt haben: der Unterscheidung zwischen Naturgesetzen (phýsis) und der von Menschen eingeführten Gesetzesordnung (nómos). Sie löst sich von allen Resten einer Stammesgesellschaft, dem Muster aller „geschlossenen Gesellschaften“: Geschlossene Gesellschaften betonen gerne ihren „organischen“, d.h. naturgegebenen Charakter. In ihnen wird die individuelle Identität der kollektiven Identität untergeordnet, Herrschaft und Gesetz als Naturordnung zementiert und kritische Auseinandersetzung durch Tabuisierungen ausgeschlossen.
Die „offene Gesellschaft“ hingegen ist „offen“ vor allem in zweierlei Hinsicht: Sie schafft zum einen Institutionen der Machtkontrolle, die eine offene Auseinandersetzung mit der politischen Herrschaft bis zu deren Absetzung ermöglichen. Und sie gibt Raum für eine kritische Öffentlichkeit, in der gesellschaftliche Probleme und deren Lösung offen diskutiert werden können. Die offene Gesellschaft ist aber zum anderen auch im wörtlichen Sinne offen: Bürger verschiedener Ethnien und Überzeugungen können in die staatliche Gemeinschaft jederzeit aufgenommen und integriert werden.
Wie aber sollten Gemeinschaften unterhalb der staatlichen Ebene, wie Lebensgemeinschaften, Vereine oder Arbeitskollektive beschaffen sein? Kann auch hier das Kriterium der „Offenheit“ Anwendung finden? Popper hat sich mit den „kleinen“ Gemeinschaften nicht ausführlich auseinandergesetzt, aber es scheint klar, dass er die Frage bejaht hat. So macht er auf Reste der Stammesideologie bei Pfadfindern, in englischen Public Schools oder in Studentenverbindungen aufmerksamii, in denen festgezurrte autoritäre Strukturen und in Riten eingefrorene Tabus überlebt haben.
Dass die Demokratie als Ganzes und damit die offene Gesellschaft nur überlebensfähig ist, wenn sie sich auch in den Gemeinschaftsbildungen unterhalb der staatlichen Ebene durchsetzt, hat vor allem John Dewey betont.iii „Die Demokratie“, so Dewey, „ist eine weitere und reichere Idee als daß sie selbst im besten Staat exemplifiziert werden kann. Um verwirklicht zu werden, muss sie alle Formen der menschlichen Assoziation, die Familie, die Schule, Wirtschaft, Religion“ erfassen.iv Diese Formen der Assoziation sind in einer offenen Gesellschaft weder natürlich noch organisch, sondern ebenfalls Produkt einer zivilisatorischen Anstrengung: „Wir werden“, so Dewey, „als organische Wesen geboren, die mit anderen verbunden sind, wir kommen aber nicht als Mitglieder einer Gemeinschaft auf die Welt.“v
Gemeinschaften in einer offenen Gesellschaft sind keine naturgegebenen Einheiten, sondern auf Zeit angelegte Zweckbündnisse auf freiwilliger Basis, Projekte mit vereinbarten Zielen, denen man zustimmen kann oder auch nicht. Sie müssen offen bleiben für alle, die ihnen beitreten und auch offen für die Wünsche derjenigen bleiben, die sie verlassen wollen. Religiös oder ethnisch festgelegte Sportvereine, auf Männer beschränkte Clubs, oder Burschenschaften, die sich über Nationalität definieren, sind Relikte einer geschlossenen Stammesgemeinschaft.
Wie die offene Gesellschaft müssen auch die Gemeinschaften auf der unteren Ebene Freiheitsräume für kritische Diskussion, für neue Problemlösungsvorschläge und gegebenenfalls für die mögliche Revision der eingegangenen Vereinbarung bereithalten.
Dies gilt auch für Lebensgemeinschaften. Zwangsehen sind ebenso geschlossene Gemeinschaften wie kirchlich sanktionierte und sakramental überhöhte lebenslange Vereinigungen, denen die Auflösung verweigert wird. Lebensgemeinschaften in einer offenen Gesellschaft sind zwischen Partnern frei vereinbarte Projekte, die allen Bürgern, heterosexuellen wie homosexuellen Partnern offenstehen müssen und deren Dauer vom Willen der beteiligten Partner abhängt. Ehe und Familie werden zu Patchwork-Gemeinschaften, die sich über ein frei vereinbartes Lebensprojekt definieren
Die offene Gesellschaft braucht offene Gemeinschaften, in denen der Einzelne das Zusammenleben mit Anderen als freies und fortdauerndes Problemlösungsprojekt praktizieren kann.
i Siehe Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, 2 Bde, Tübingen 82003.
ii Popper (2003), Bd. 1, Anm. 38 (S.415) und Anm. 68 (S.439).
iii Vgl. John Dewey, Die Öffentlichkeit und ihre Probleme, Bodenheim 1996.
iv Dewey (1996), S. 125.
v Dewey (1996) S. 133.