Drei elegante Musketiere, die sich tapfer und treu in Mantel und mit Degen zur Seite stehen, kommen einem bei dem wohlbekannten Ausspruch „Einer für alle, alle für einen“ in den Sinn. Die drei Musketiere in Alexandre Dumas´ Fiktion bilden zusammen die „letzte[n] Blüten am alten Stamm idealistischen Rittertums“i. Selbst in ihren Namen, Athos, Porthos sowie Aramis, klingt und schwingt altehrwürdige Erhabenheit mit.
Der Ausspruch Unus pro omnibus, omnes pro uno findet man sogar in der Schweiz an prominenter Stelle. Er thront hocherhaben über den Köpfen unserer Regierung, im Bundeshaus in Bern, und mauserte sich vor allem im 19. Jahrhundert zum Wahlspruch der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Das politische System der Schweiz selbst erscheint mit seiner direkten Demokratie als ein idealistischer Ritter unter den Demokratien.
Tatsächlich weist das politische System einige bemerkenswerte Besonderheiten auf, so trägt gemäss swissinfo.ch die direkte Demokratie dazu bei, „die verschiedenen Sprachen, Religionen und Kulturen unseres Landes zusammenzuhalten.“ii Das kurze und gelungene Video „So funktioniert das politische System der Schweiz“ von swissinfo.ch erklärt unsere direkte Demokratie auf einfache und verständliche Art.
Ein positiv hervorzuhebender Aspekt unseres politischen Systems ist beispielsweise die demokratische Selbst- und Mitbestimmung und die damit einhergehende stark ausgeprägte intensive politische Partizipation. Was bedeutet das?
Ein Blick in die Demokratietheorie der Politikwissenschaften bzw. der politischen Philosophie hilft hier. Der Republikanismus fand seine Vorläufer im antiken Rom sowie im antiken Athen. Grosse Denker wie der Florentiner Niccolò Machiavelli und der Franzose Jean-Jacques Rousseau entwickelten die republikanische Demokratietheorie weiter, wobei der Fokus dabei klarerweise auf „Selbstbestimmung“ liegt. Des Weiteren lassen sich „innerhalb des Republikanismus [...] zwei grundlegende Strömungen unterscheiden: Einerseits die „griechische“ Tradition, in der die intensive politische Partizipation „tugendhafter“ bzw. gemeinwohlorientierter Bürger als Grundlage für die individuelle Selbstverwirklichung und für die kollektive Selbstbestimmung angesehen wird. Andererseits die „römische“ Tradition, in der der von einer politischen Gemeinschaft verliehene Bürgerstatus die Mitglieder dieser Gemeinschaft vor willkürlicher bzw. ungerechtfertigter Herrschaft schützen soll.“iii
Einige Elemente des traditionellen Republikanismus sind in der Schweizer Demokratie stark ausgeprägt. Den Bürgern stehen beispielsweise durch den kleinräumigen Föderalismus sowie durch die direktdemokratischen Instrumente auf allen Ebenen (Gemeinde, Kanton sowie Bund) des politischen Systems vielfältige Möglichkeiten zur politischen Partizipation offen (z.B.: aktive und passive Wahlrechte, Volksinitiativen und Petitionsrechte). Die intensive Mitbestimmung zeigt sich aber auch, ganz gemäss dem klassisch-republikanischen Tradition, im Milizgedanken des Systems. Gemeinschaftliche Aufgaben werden nicht an Berufspolitiker abgegeben, sondern das Volk erledigt diese Aufgabe selbst.iv Dies sind zwei Beispiele für die Selbstregierung der Schweiz in republikanischer Manier: Das Volk regiert.
Geht es überhaupt noch demokratischer?
Obwohl an die direkte Demokratie berechtigterweise viele Lobeslieder gerichtet sind und sie mit guten Gründen auch als politisches Vorbild gelten darf, gibt es dennoch einige Defizite, die auch im Schweizerischen politischen System nicht ungeachtet bleiben dürfen. Im oben erwähnten Video „So funktioniert das politische System der Schweiz“ werden drei gängige Beanstandungen an die Schweizer Demokratie erwähnt: das Fehlen eines Verfassungsgerichts, die intransparente Parteifinanzierung und sowie die tiefe Stimm- und Wahlbeteiligung.
Eine weitere Kritik formuliert sich in der starken politischen Exklusion des Schweizer Systems. Um den Begriff der Exklusion zu verstehen, soll zuerst das Prinzip der politischen Inklusion, der wesentlich vom amerikanischen Theoretiker Robert Dahl geprägt wurde, ausgeführt werden. Hier stellt sich die Frage, wer zum Demos, also zum Staatsvolk, gehört. Es geht hierbei darum, wer (als Volk) mitreden und (politisch) mitbestimmen darf. Inklusion bedeutet, dass die Diskriminierung von Geschlecht, Religion oder Hautfarbe keine Rolle mehr spielt, um am Demos teilhaben zu können. Die politische Herrschaft (in der Schweiz) hat sich vor dem Willen des Volkes zu legitimieren. Passend dazu schreibt der Schweizer Politologe und Jurist Wolf Linder: „Doch wer ist das Volk? Die formale Antwort ist einfach: die Wahlberechtigten. Wer aber das Recht hat, an der Demokratie teilzunehmen, war gleichzeitig eine theoretische Streitfrage wie auch ein ständiger Konflikt in der realen Demokratie.“v Als Beispiel der Inklusion hat sich das allgemeine Männerstimmrecht, so Linder, in der Schweiz früh durchgesetzt. Das bekannteste historische Beispiel für politische Exklusion in der Schweiz ist die sehr späte Einführung des Frauenstimmrechts im Jahre 1971. Heute immer noch an der politischen Teilhabe ausgeschlossen sind jene Personen, die zwar Steuern bezahlen und die meisten zivilen Rechte geniessen, aber als ausländische Staatsangehörige nicht an der politischen Teilhabe berechtigt sind.
Fällt diese Diskrepanz zwischen Wohnbevölkerung und Stimmbürger überhaupt ins Gewicht?
In Zahlen ausgedrückt sind gemäss dem Bundesamt für Statistik der ständigen Wohnbevölkerung 75.7% Schweizer Staatsangehörige und 24.3% Ausländische Staatsangehörige.vi Zur ständigen Wohnbevölkerung werden alle Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit gezählt, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und all diejenigen Personen Ausländischer Staatsangehörigkeit mit den Aufenthaltsbewilligungen B (Aufenthalter), C (Niedergelassene), L (Kurzaufenthalter ≥ 12 Monate) sowie Diplomaten und internationale Funktionäre.
Im Begriff der ständigen Wohnbevölkerung nicht enthalten sind Saisonarbeiter (A), Grenzgänger (G), sowie Asylsuchende (N) und vorläufig Aufgenommene (F) und Kurzaufenthalter (L < 12 Monate).vii
Von wo kommen diese 24.3% der Wohnbevölkerung ursprünglich? „Die Mehrheit der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz kommt aus einem EU- oder EFTA-Land. Die grösste Bevölkerungsgruppe sind immer noch die Italiener (15,3%), gefolgt von Staatsangehörigen aus Deutschland (14,9%), Portugal (13,1%) und Frankreich (5,8%).„viii Zusätzliche 19.3% sind aus der Gruppe „übriges Europa“.
Die meisten Personen der ausländischen Wohnbevölkerung stammen also aus unseren entwickelten Nachbarländern und sind mit den hiesigen Verhältnissen bestens vertraut. So schreibt die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM), dass ungefähr 860´000 von ihnen länger als 10 Jahre hier leben, 350´000 sogar in der Schweiz geboren sind.ix Die ausländische Bevölkerung verfügt zwar über bürgerliche Rechte wie die Rede- und Versammlungsfreiheit und soziale Rechte beispielsweise im Bereich der Sozialversicherungen, die politischen Rechte bleiben bisher jedoch Privileg der Schweizer. So schreibt die EKM berechtigterweise weiter:
„Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob der weitgehende Ausschluss aus der politischen Mitbestimmung von Menschen ausländischer Herkunft, die eng mit der Schweiz verbunden sind, noch zeitgemäss ist.“x
Die Legitimität unseres demokratischen Systems, das auf gemeinschaftlichen Werten aufbaut, steht mit dieser stark ausgeprägten Exklusion eines knappen Viertels der ständigen Wohnbevölkerung klarerweise in Frage gestellt. Dieser Umstand soll als klares Demokratiedefizit gedacht werden.
Die heutige Generation der Stimmberechtigten in der Schweiz sind Nutzniesser eines aussergewöhnlichen politischen Systems, dessen Potential jedoch längst nicht ausgeschöpft ist. Unsere Aufgabe ist es, dieses Demokratiedefizit zu überwinden, wie dies auch schon die Generationen vor uns geschafft haben. Ein wichtiger Lösungsvorschlag stellt dabei die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen mit dem Titel „Citoyenneté“ - Partizipation neu entdecken“ dar. Das französische Wort Citoyen bezeichet „den Bürger, der in der Tradition und im Geist der Aufklärung aktiv und eigenverantwortlich am Geschehen seines Gemeinwesens teilnimmt und dieses mit anderen gestaltet. Historisch basiert das Selbstverständnis des Citoyens auf den Werten von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Für den Begriff „Citoyenneté“ gibt es im Deutschen keine eindeutige Entsprechung; es kann behelfsmässig mit „aktiver Bürgerschaft“ umschrieben werden. Die leidenschaftliche Verbindung von Freiheit und Demokratie fehlt jedoch dem deutschen Begriff „Bürger“. [...] Die EKM schliesst sich dem Verständnis von „Citoyenneté“ an, wie es im französischen Sprachraum verwendet wird.xi
Die Gewährung politischer Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene an die gesamte Wohnbevölkerung, also an alle Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben; und wie dies bereits in den Kantonen Neuenburg und Jura praktiziert wird, ist ein zentrales, demokratisches Anliegen. Einige Aspekte zur politischen Partizipation sowie zur demokratischen Legitimität unseres politischen Systems müssen kritisch hinterfragt und neu gedacht werden. Nur so kann das politische System der pluralistischen Gesellschaft der Schweiz gerecht werden und sich weiterentwickeln.
Das zu Beginn erwähnte „Einer für alle, alle für einen.“ soll sich also um eine Version weiterentwickeln. Die Geschichte der drei Musketiere ist mit Athos, Porthos sowie Aramis noch nicht komplett erzählt. Denn auch D'Artagnan, der vierte Musketier, gehört dazu.
„Einer für alle, alle für einen.“ 2.0
iFischer Taschenbuch Verlag im Vorwort zu: Dumas, Alexandre (2010): Die drei Musketiere, Fischer Verlag.
iiSwissinfo, http://www.swissinfo.ch/ger/direkte-demokratie_so-funktioniert-das-politische-system-der-schweiz/31029048, 30.10.15.
iiiBlatter, Joachim (2014): Kritik der Schweizer Demokratie, ISSN 1662-923X, S. 9.
ivVgl. Ebd., S. 9-10.
vLinder, Wolf (2005): Schweizerische Demokratie. Institutionen – Prozesse – Perspektiven, Haupt Verlag, Bern, S. 59.
viBundesamt für Statistik (2014): Bevölkerungsstand und -struktur, http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02/blank/key/alter/nach_staatsangehoerigkeit.html, 22.10.15.
viiBundesamt für Statistik (2013): Bevölkerungsdefinitionen, http://www.media-stat.admin.ch/pdf/BevKonzepte_de.pdf, 22.10.15.
viiiBundesamt für Statistik (2015): Ausländische Bevölkerung: Staatsangehörigkeit, http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/07/blank/key/01/01.html, 22.10.15.
ixEidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM (2010): „Citoyenneté“ - Partizipation neu entdecken, Bundespublikationen, Art.-Nr. 420.958, S. 3.
xEbd.
xiEbd., S. 4.