Die moderne Idee einer in allen und jedem einzelnen Menschen gleichermaßen repräsentierten menschlichen Würde steht bekanntlich am Anfang der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) sowie im Grundgesetzteil vieler Verfassungen. Menschenrechte erklären heißt, sie zu deklarieren. Aber: Ist die – in den Menschenrechten mitdeklarierte – Menschenwürde wirklich nichts weiter als – Deklaration? Ist sie nicht vielmehr unser bester Grund, um Menschenrechte zu deklarieren, also gerade kein Recht, sondern vielmehr dessen tiefste Rechtfertigung?
Ich meine tatsächlich, dass wir elementare gleiche Rechte am besten als Auslegung und Konkretisierungen von Menschenwürde begreifen sollten. Dann gilt: Gegen die Menschenwürde von Menschen verstößt, wer Menschenrechte der Betreffenden verletzt. Dieser enge Zusammenhang von Würde und Rechten ist gut begreiflich. Aber: Wie können wir unsere moderne Menschenwürdeidee selber sinnfällig und begreiflich machen? Anders gefragt: Können wir aus guten Gründen überzeugt sein (wie wir es zweifellos sind), man selbst habe hier und jetzt eine und dieselbe Würde wie jederzeit jeder beliebige Mensch unter Mitmenschen?
Wir wollen wissen, was diese Würde beinhaltet . Und wir wollen wissen, und wodurch der Gedanken dieser Würde für uns zu einem unabweisbaren, zwingenden, wahren Gedanken wird.
Einer überzeugenden Antwort auf beide Fragen kommt man näher, wenn man sich ernsthaft vorstellt, was man in einer Welt, in der der Gedanke einer menschentypischen Würde noch nicht Fuß gefasst hat (oder schon wieder zu einer leeren Abstraktion geworden wäre), verlieren müsste, aber unter keinen Umständen zu verlieren wollen kann, weil es sich um etwas existenziell Bedeutsames handelt. Die zunächst verblüffende Frage nach dem Grund unserer aller Gewißheit hier und jetzt, Menschenwürde zu haben, würde ich nämlich so beantworten:
Der Gedanke, es dürfe anderen freigestellt sein, als was für einen Art von Objekt sie mich behandeln dürfen – es komme dabei auf mich selbst als Moralsubjekt gar nicht an, meine Fähigkeit zur moralischen Rücksichtnahme auf Andere werde ignoriert und zunichte gemacht — ist ein unerträglicher Gedanke. Die Welt soll nicht so sein, dass dieser unerträgliche Gedanke wahr würde.
Machen wir uns die durchschlagende Allgemeinheit dieser Evidenz klar: Mein Grund, jenen Gedanken für einen Ungedanken halten zu müssen, entspringt meiner Selbstgewißheit, daß moralische Subjektivität als solche eine gewisse Achtung verlangt, also nicht gleich nichts zählen darf. Natürlich begreife ich nicht nur mich allein als Moralsubjekt. Vielmehr begreife ich mich als einer unter unbestimmt vielen anderen, die mir darin, ein Moralsubjekte zu sein, gleich sind. Daher halte ich den mir gut erscheinenden Grund, aus dem andere Moralakteure mir die Anerkennung als Moralsubjekt schuldig sein sollen, zugleich auch (1) für einen nicht nur mir gut erscheinenden Grund, aus dem einer einem anderen Moralakteur die Anerkennung als Moralsubjekt schuldig sein soll, und zugleich auch (2) für einen auch ihnen gut erscheinenden Grund, aus dem einer dem anderen – wir untereinander – die Anerkennung als Moralsubjekt schuldig sein sollen.
Stellen wir uns versuchsweise eine Moral M vor, die vorschriebe, immer nur anderes, z.B. Tiere oder Pflanzen zu schützen, aber nie die Erzeuger und Erhalter selbst von M selbst – eine Moral, die vorschriebe, im Konfliktfall Tiere, Pflanzen oder Ökotope über Menschenwürde und Menschenrechte zu stellen. M ist zwar vorstellbar (etwa als fundamentalökologisches Virtuosenethos), wäre aber sicher keine vernünftig begründbare Moral. Denn absurderweise dürfte in M ausgerechnet diejenigen Wesen, die das Wohl und Wehe von anderen Wesen ernstzunehmen vermögen, diese wertvolle Befähigung nicht schützen.
Der Sinn des Menschenwürdebegriffs ist vernünftig begründbar. Menschenwürde hat den präzisen Sinn, in den vielfältigen Moralsystemen, die Menschen normalerweise entwickeln, die ursprüngliche Voraussetzung all dieser Systeme hervorzuheben und die Schutzwürdigkeit dieser Voraussetzung klarzustellen: die Schutzwürdigkeite der Moralakteure selber.
Das hat Folgen: Menschenwürde ist uns der Ausdruck dessen, dass wir - menschliche Moralakteure - uns selber als die tragenden Elemente in allen menschlichen Moralsystemen erfassen. Menschenwürde wäre also missverstanden, wenn wir sie als ein Verhältnis von menschlichen Moralakteuren zu einer höherwertigen transzendenten Instanz begriffen. Begreifen müssen wir sie vielmehr als ein Verhältnis zwischen gleichwertigen Moralakteuren der Gattung Mensch.
Dass dieses Verhältnis tatsächlich besteht, geht einem daran auf, dass wir uns als Moralakteure allesamt darin gleichen: als Menschen zu einer Art zu gehören, deren Angehörige normalerweise Formen von Moral entwickeln, die Anerkennung verlangen. Dass wir normalerweise Formen von Moral entwickeln, ist sowenig geheimnisvoll wie, das Menschen normalerweise Formen sprachlicher Kommunikation entwickeln.
Menschenwürde ist kein eurozentrischer Einfall, sondern eine postkonventionelle symbolische Auszeichnung, die sinngemäß im Objektbereich von Moral einen besonderen Status, eine Sonderstellung für die Moralakteure als solche reserviert. Der Begriff der Würde entspringt also daraus, dass moralische Rücksichtnahme selbstreflexiv wird, sich auf ihren absoluten Ursprung bezieht, nämlich auf Wesen als auf solche, die überhaupt moralische Rücksichten nehmen können. Kürzer gesagt: Die so entspringende Würde ist die Würde von Wesen, die normalerweise moralische Statusgeber sind. Der ausgezeichnete moralische Status, den sie haben, ist der, moralischen Status geben zu können.
Menschenwürde ist eine kulturelle Errungenschaft und als solche ohne transzendente Garantien, wie alles Geschichtliche. Unsere heutige Selbstgewissheit, dass moralische Subjektivität Anerkennung als dasjenige verlangt, was möglichen Formen von Moral erst ermöglicht, lässt sich zwar mit geeigneten Gedankenexperimenten und entsprechenden Argumenten offenbaren, erzeugen lässt sich so jedoch nicht. Die Gewissheit der menschlichen Würde wurzelt vielmehr in mehr oder minder verlässlich und verbreitet kultivierten Einstellungen der Wertschätzung von Äußerungen moralischer Akteurschaft, kurz, in einer Kultur der Menschenwürde – als Teil der Menschenrechtskultur. Menschenwürde ohne Menschenrechte wäre poltisch ohnmächtig, Menschenrechte ohne Menschenwürde wären normativ grundlos.
Mehr und Genaueres:
Biomedizin und Menschenwürde. (Hg.) Frankfurt: Suhrkamp 2004.
Menschenwürde und Interkulturalität. Ein Beitrag zur diskursiven Konzeption der Menschenrechte. S.52-87 in: Thomas Göller (Hg.): Philosophie der Menschenrechte: Methodologie, Geschichte, kultureller Kontext. Göttingen: Cuvillier 1999.
Rortys Restbegründung der Menschenrechte. Eine Kritik. S.201-228 in: Thomas Schäfer, Udo Tietz, Rüdiger Zill (Hg.): Hinter den Spiegeln. Beiträge zur Philosophie Richard Rortys. Frankfurt: Suhrkamp 2001.
Forschungsfreiheit und Menschenwürde am Beispiel der Stammzellforschung. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, Nr. B 23-24, 2004, S.14-22.
Humanistischer Individualismus, Freiheit und Menschenwürde. S.227-257 in: Dieter Sturma (Hg.): Vernunft und Freiheit. Zur praktischen Philosophie von Julian Nida-Rümelin. Berlin: Walter de Gruyter 2012.