Der UN-Ausschuss hat erklärt, «dass das Recht auf angemessene Nahrung unteilbar mit der naturgegebenen Würde der menschlichen Person verbunden und für die Verwirklichung anderer in der internationalen Menschenrechtscharta verankerter Menschenrechte unerlässlich ist» (Allgemeiner Kommentar 12 zum Recht auf Nahrung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).
Im Blogbeitrag der Menschenrechtsorganisation FIAN auf Philosophie.ch wird diskutiert, dass das Stillen des Hungers aber nicht so einfach gelöst wird, wie man auf den ersten Blick meint: "Das Recht auf Nahrung ist bei weitem nicht mit der blossen Zufuhr der für das Überleben notwendigen Menge an Kalorien bzw. Kohlehydraten, Proteinen, Vitaminen und Spurenelementen erfüllt. Das würde bedeuten, dass das Welthungerproblem mit der regelmässigen Abgabe von Lebensmittelpaketen auf billige Art «gelöst» werden könnte. Doch mit Nahrungsmittelhilfe buchstäblich abgespiesen zu werden, wäre entwürdigend: Vieh wird gefüttert, aber nicht Menschen." Lesen Sie hier weiter: "Recht auf Nahrung".