Abstract
Greift die These des „Determinismus“ das Individuum in seiner Würde an?
Was ist das Fundament unseres sozialen Zusammenlebens, unseres Rechtstaates, wenn nicht „Willensfreiheit“?
Liefern Beispiele, in denen dem Individuum die Zurechnungsfähigkeit abgesprochen wird, Hinweis auf eine im „Normalfall“, intakte „Entscheidungsfindung“?
Erübrigt sich ohne die Annahme eines „Bewusstseins“ die Frage nach der „Willensfreiheit?
Können Erkenntnisse aus den Bereichen der Naturwissenschaften 1:1 auf den ganzen Menschen bzw. komplexe Entscheidungen und das Handeln in der Gesellschaft übertragen werden?
Schließen sich „Willensfreiheit“ und „Determinismus“ tatsächlich aus oder sollte eher im Sinne eines „Kompatibilismus“ gedacht werden?
Wie wäre dieser zu denken?
Kann „Willensfreiheit“ aus deterministischen Prozessen hervorgehen?
Erlaubt die Komplexität des menschlichen Geistes eine gewisse, innere Flexibilität bzw. Entscheidungsspielraum, die/der als ein Grad von „Entscheidungsfähigkeit“ bezeichnet werden kann?
Sollte man eher von "Entscheidungsfähigkeit", als von „Willensfreiheit“ sprechen?
Ist dieser Begriff „Willensfreiheit“ zu absolut?
Was wäre unter „bedingter Willensfreiheit“ zu verstehen?
Wäre der Mensch „willenlos“: Ist dann die richtige Konsequenz, die Abschaffung aller Gesetzte eines Rechtsstaates?
Könnte sich bei absoluter „Willensfreiheit“ nicht jeder Mensch in jede beliebige Richtung entwickeln?
Stehen dem nicht soziale Umstände entgegen?
Stehen dem auch die individuellen Fähigkeiten, die zwar zu einem gewissen Grad sowohl gefördert als auch beeinträchtigt werden können -jedoch limitiert sind – entgegen?
Ist die Behauptung: vollkommen determiniert zu sein, auch nicht zulässig, da aus dieser Biochemie, aus all den „Synapsen Verbindungen“ eben etwas wurde, was darüber hinausgeht wie z.B. unser abstraktes Sprachsystem?
Viel Spass beim Beantworten. Eure Sonja

Dem gut Fragenden ist schon halb geantwortet (Friedrich Nietzsche)
Zur „Willensfreiheit“ von Sonja Crone
Konvolut einer Fragensammlung, die als Anregung zur Diskussion dienen soll; unvollständigig und fragmentarisch ist.