Wer ist verantwortlich für die Bewältigung der Klimakrise? – Die Verantwortung der Großen und der Beitrag der Kleinen

Auch wenn die einzelne Person den Klimawandel nicht stoppen kann, so haben wir doch alle eine Verantwortung dafür, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen.

    Die Verantwortung für die Bewältigung der Klimakrise wird üblicherweise primär oder allein den Staaten und den großen, weltweit agierenden wirtschaftlichen Akteuren[1] zugewiesen. Zwei Gründe scheinen dafür bestimmend zu sein. Erstens wird argumentiert, dass allein Staaten und große Unternehmen über die Macht verfügen, signifikante Änderungen zu bewirken. Zweitens wird argumentiert, dass Individuen einen sehr viel begrenzteren Zugang zu den Informationsmöglichkeiten haben, über die staatliche und unternehmerische Experten verfügen. So ist von diesen Experten anzunehmen, dass sie die Berichte des Weltklimarats (IPCC) kennen, während dies von der breiten Bevölkerung vor dem Hintergrund teils begrenzten Zugangs zu Internetquellen und begrenzten Bildungsmöglichkeiten nicht anzunehmen ist.

    Ich möchte im Folgenden das erste Argument in Frage stellen. Dabei ist zunächst daran zu erinnern, dass auch hinter großen Kollektiven wie Staaten, Staatengemeinschaften und Großunternehmen wiederum Individuen stehen. Kollektive Subjekte bestehen letztlich aus Individuen – im Fall von Unternehmen etwa CEOs, Managern, Anteilseignern, Mitarbeitern und Kunden. Selbstverständlich werden Entscheidungen über die Übernahme und Wahrnehmung in den Leitungsgremien der jeweiligen Institutionen oder Korporationen getroffen. Aber dabei lassen sich die Entscheider außer von ihren eigenen moralisch-politischen oder ökonomischen Wertintuitionen von denen weiterer Individuen leiten: Shareholder und Stakeholder, Aktionäre, Mitarbeiter und nicht zuletzt die Konsumenten, die bestimmte Güter und Leistungen nachfragen und dafür bezahlen. Sie alle bestimmen über das klimarelevante Verhalten des Unternehmens direkt oder indirekt mit.

    Viele Konsumenten sind weit entfernt davon, diese Verantwortung wahrzunehmen oder auch nur anzuerkennen. Stattdessen stehen die Produzenten und die sie schützenden Politiker im Fokus, in Deutschland etwa die Autohersteller und die sie stützende Bundesregierung. Ihnen wird von engagierten Klimaschützern angelastet, dass die Autos nicht nur immer mehr werden, sondern auch jedes für sich immer größer und stärker motorisiert als sein Vorgänger. Aber ohne die Kaufentscheidungen der Autofahrer würde diese Modellstrategie nicht aufgehen. Kleinere, sparsamere und leistungsschwächere Autos haben sich als kaum absetzbar erwiesen, es sei denn als Zweitwagen. Hinzu kommen die Individuen, die indirekt an der Verursachung beteiligt sind, etwa die Wähler von Parteien, die bemüht sind, den Ausstieg aus dem Braunkohleabbau möglichst hinauszuzögern, und die vielen anderen, die schlicht dadurch zur Verschärfung der Klimaprobleme beitragen, dass sie passiv bleiben, ihren Strom aus der Steckdose beziehen und nicht im Traum daran denken, den Stromlieferanten zu wechseln und erst recht nicht, für eine konsequentere Klimaschutzpolitik auf die Straße zu gehen.

    Die Frage stellt sich, wie weit sich das einzelne Individuum überhaupt verpflichtet fühlen muss oder sollte, einen Beitrag zur Klimaschutz zu leisten – in einer oder mehreren der Rollen, in denen es direkt oder indirekt auf die Klimaentwicklung einwirkt: als Bürger, der aktive Beteiligung an und Hinwirkung auf politische Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen könnte, aber auch durch seinen Lebensstil und sein Konsumverhalten.

    Nach dem im Schadenshaftungsrecht verankerten und für das Umweltrecht zentralen Verursacherprinzip (§ 823 BGB) bemisst sich das Ausmaß der Verantwortung nach dem kausalen Beitrag, den eine Handlung für ein zukünftiges Ereignis leistet. Danach lässt sich die Verantwortung für die Bewältigung der Klimakrise in zweifacher Weise abstufen: einerseits danach, ob das Individuum Haupt- oder Mitverantwortung und andererseits danach, ob es direkte oder indirekte Verantwortung trägt.

    Bei globalen und längerfristigen Entwicklungen wie den Klimaveränderungen gehören zu den Hauptverantwortlichen primär die Akteure der Weltpolitik, gleichgültig, ob als Staatenlenker großer Nationen oder als Führungskräfte großer Korporationen (wie die Präsidenten internationaler Konzerne). Diese Akteure vertreten jeweils große Kollektive und machen ihren Einfluss im Namen des jeweiligen Kollektivs geltend. Mitverantwortung kommt Individuen zu, die als Träger gesellschaftlich definierter Rollen handeln, durch die sie direkten Einfluss auf die Weltklimapolitik nehmen können, ohne aber über die Machtfülle der Hauptakteure, etwa der Vertreter großer Staaten, zu verfügen. Hierzu gehören etwa die Vertreter kleinerer Staaten, die Sprecher von Organen der Vereinten Nationen, der OECD, der OPEC und die Vertreter international tätiger Verbände und Gruppen, die über ähnlich weitreichende Informations- und Beratungs­kapazitäten verfügen wie die Hauptverantwortlichen. Mitverantwortung übernehmen auch die Vertreter der Gebietskörperschaften, die unabhängig von den Zentralregierungen und in den Grenzen ihrer Machtbefugnisse über Spielräume klimarelevanten Handelns verfügen, etwa die Teilstaaten der USA, die Länder, Städte und Gemeinden in Deutschland und die Kantone in der Schweiz.

    Bei der von diesen Instanzen zu übernehmenden Verantwortung denkt man zunächst an die durch politische Entscheidungen wahrgenommene Verantwortung – Entscheidungen über gemeinsam oder einzeln einzuschlagende politische Strategien. Ein gewisser Einfluss ist aber auch von der Modellwirkung zu erwarten, die von einer gelebten Praxis ausgeht, auch wenn diese nicht ausdrücklich auf eine Einflussnahme abzielt. Wie weit diese Modellwirkung reicht, ist allerdings umstritten. In der Erziehung von Kindern ist Lernen am Modell nachweislich wirksamer als Ratschläge und Zurechtweisungen. Fraglich ist, wie weit diese Einsicht auch für die weltpolitische Arena gilt.

    Die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Verantwortung charakterisiert die Verlaufsform der Beeinflussung der Zukunftsentwicklung. Indirekt verantwortlich ist jeder Akteur, der mit seinen begrenzten Einflussmöglichkeiten Einfluss auf einen der Haupt- oder Mitverant­wortlichen nehmen kann. Während direkte Verantwortung bei wenigen Individuen gebündelt ist, die als Politiker, Lenker großer Wirtschaftsunternehmen oder Meinungsführer die Geschicke der globalen Wirtschaftsweisen bestimmen, verfügen die allermeisten Individuen je für sich lediglich über indirekte Einflussmöglichkeiten. Ihnen kommt insofern nur ein kleinerer Teil der Gesamtverantwortung zu. Allerdings haben auch nicht-institutionelle Akteure Chancen auf politische Einflussnahme, sofern sie sich zusammenschließen und zu pressure groups werden, die von der Politik nicht ignoriert werden können, etwa Bürgerinitiativen, Protestbewegungen und Fraktionen innerhalb von Parteien. Eine Bewegung wie die, die in Deutschland den Schnellen Brutreaktor verhindert hat, würde auch die weitere Nutzung von Kohle und Öl verhindern können, freilich mit dem Unterschied, dass in den 80er Jahren die Angst vor einer – wenig wahrscheinlichen – atomaren Katastrophe sehr viel ausgeprägter war als die gegenwärtige Angst vor – sicheren oder hochwahrscheinlichen – Klima­veränderungen, die allerdings anders als ein atomarer GAU in der Hauptsache Fremde treffen.

    Es ist schwer zu leugnen, dass auch Individuen eine Chance haben, indirekten Einfluss auf klimapolitische Entscheidungen zu nehmen: vor allem durch politische Mitbestimmungsrechte – als Wähler, als Mitglieder von Parteien, Gewerkschaften und NGOs und durch ihre ökonomischen Rollen – als Konsumenten, Arbeitnehmer, Investoren, Mitglieder von Unternehmer­verbänden oder Stifter. Während Konsumenten und Verbraucherschützer erfolgreich Einfluss darauf genommen haben, dass bestimmte Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln deklariert werden, ist ein entsprechender Druck auf die Deklaration der in diese Produkte eingegangenen Kohlenstoffemissionen bisher weitgehend ausgeblieben. Auf die indirekte Verantwortung der Investoren, zu denen mittlerweile große Anteile der Bevölkerung der Industriestaaten gehören, hat insbesondere die Fossil-Free- bzw. Divest-Bewegung hingewiesen, die gegenwärtig insbesondere an die öffentlichen Anleger appelliert, die fossile Brennstoffe fördernden und importierenden Unternehmen durch den Abzug von Kapital trockenzulegen. Diese Bewegung kann allerdings allenfalls symbolische Wirkung entfalten, solange andere, weniger klimabewusste Investoren die dadurch preiswerter gewordenen Anteile aufkaufen. Über einen nicht zu vernachlässigenden indirekten Einfluss – und die entsprechende Verantwortung – verfügen nicht zuletzt Wissenschaftler, auch angesichts des Vertrauens­vorschusses, den sie bei den Bürgern genießen. Auch da, wo sie nicht direkt oder indirekt politikberatend tätig sind, wirken sie – vermittelt über die Medien und die Schulen – stärker auf die gesellschaftliche Meinungsbildung, als sie häufig selbst wahrhaben wollen. Erst neuerdings, etwa im Zusammenhang mit der Klimakrise und der Corona-Pandemie nehmen sie diese Rolle verstärkt bewusst wahr.

    Dass man Individuen im Prinzip und unter geeigneten Bedingungen ein bestimmtes Quantum Klimaverantwortung zuschreiben kann, beantwortet allerdings nicht die Frage, ob eine Zuschreibung von Verantwortung auch in dem häufigen Fall sinnvoll ist, dass der Beitrag des Einzelnen so gering ist, dass er aufs Ganze gesehen wirkungslos bleibt und nicht einmal ein Risiko beinhaltet, sich nachteilig auszuwirken.

    Diese Fallkonstellation wird in der Bioethik seit längerem unter dem Begriff complicity gefasst. Im Unterschied zum Standardfall des Komplizen, der dem Haupttäter bei der Ausführung einer rechtswidrigen oder moralisch problematischen Handlung Hilfe leistet, zielt der Begriff der complicity auf eine "Teilnahme" in einem nicht-kausalen, symbolischen oder expressiven Sinn. Bei der Komplizenschaft im Standardsinn hat der Komplize kausalen Anteil am Zustandekommen des unerwünschten Ergebnisses, entweder dadurch, dass er dem Hauptakteur bei dessen Handeln unterstützt oder indem er – wie der Hehler beim Dieb – weitere Bedingungen dieses Ergebnisses verwirklicht. Im Gegensatz dazu bedeutet complicity, dass der Akteur das Verhalten eines oder mehrerer anderer, die einen kausalen Beitrag leisten, in einem idealen, nicht-kausalen Sinne unterstützt. Diese Art symbolischer Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen; etwa indem jemand bedenkenlos Vorteile aus diesem Verhalten zieht, es nachträglich billigt oder mit dem Verhalten des oder der anderen sympathisiert.

    Der Begriff complicity wird in der Regel im Zusammenhang mit der retrospektiven Verantwortung diskutiert, etwa im Zusammenhang mit dem Problem der Kollektivschuld. So hat Christopher Kutz in seiner Monografie Complicity die These vertreten, dass ein Individuum für die Folgen einer kollektiven Aktion auch dann verantwortlich sein kann, wenn sein Verhalten für sich genommen keinen kausalen Beitrag zu dem Ergebnis der kollektiven Aktion leistet. Entscheidend sei vielmehr die "Überlappung der Intentionen" der einzelnen an der kollektiven Aktion beteiligten Akteure. Individuelle Verantwortung bestehe bereits dann, wenn sich die Individuen an gemeinsamen kollektiven Zwecken orientieren. Entscheidend für die individuelle Verantwortlichkeit sei, dass die Wünsche und Intentionen des Individuums mit dem Projekt des Kollektivs, das andere wirksamer verfolgen, übereinstimmen. Die "expressive Signifikanz", nicht die "kausale Signifikanz" sei hinreichend für die Zuschreibung von Verantwortlichkeit (Kutz 2000, 257).     

    Es kann zunächst bezweifelt werden, ob die "expressive" Rolle von Wünschen und Intentionen für sich genommen eine Zuschreibung von Verantwortlichkeit begründet. Von der complicity mit einem schädigenden Verhalten wird man zwar sagen können, dass sie einen moralischen Makel trägt, insofern sie mit den "eigentlichen" Schädigern sympathisiert. Aber solange sie keinen kausalen Beitrag zum Ergebnis des schädigenden Verhaltens anderer leistet, wird man kaum sagen können, dass sie für sich genommen eine wie immer minimale Verantwortlichkeit begründen.

    Die "Überlappung" zwischen den Intentionen der "Mitläufer" und denen der kausal wirksamen Akteure wird sich allerdings immer dann als eine Form von Unterstützung auffassen lassen, wenn wir neben den „positiven“ kausalen Beiträgen auch die „negativen“ berücksichtigen: Auch wenn die "expressive Signifikanz" des Sympathisierens für die Folgen des Handelns der eigentlichen Akteure ohne positive kausale Bedeutung ist, fungiert sie doch vielfach als Ermöglichungsbedingung dieser Kausalität und muss nicht nur deshalb als moralisch problematisch gelten, weil sie moralisch schlechte Motive offenbart, sondern auch deshalb, weil sie ein Stück weit an der Verantwortlichkeit für das zu vermeidende Übel mitträgt. Ermöglichungsbedingung heißt z. B: Auch dadurch, dass er passiv bleibt, trägt der Einzelne ein Stück weit zur Fortsetzung des bedrohlichen Klimawandels bei. Er trägt dazu bei, indem er dabei mitwirkt, das geistige Klima aufrechtzuerhalten, in dem die klimatisch schädlichen Verhaltensweisen gedeihen und indem er diese hinnimmt, ohne Protest oder Widerstand zu leisten. Sobald die negativen Ermöglichungs­bedingungen miteinbezogen werden, entpuppt sich der scheinbar rein symbolische Beitrag nicht mehr nur als symbolisch, sondern als im genuinen Sinne kausal.

    Für die individuelle Klimaverantwortung heißt das, dass auch dann, wenn der Einzelne meint, der Klimaentwicklung lediglich ausgeliefert zu sein und keinen irgendwie signifikanten Beitrag zu einem "Herumreißen des Steuers" leisten zu können, er möglicherweise doch einen Beitrag dadurch leistet, dass er untätig bleibt. Auch wenn er das Klima nicht direkt beeinflussen kann, kann er doch möglicherweise das Meinungsklima beeinflussen, von dem seinerseits Wirkungen auf das Klima ausgehen.

    Dafür bedürfte es in der gegenwärtigen politischen Lage allerdings eines ausgeprägteren Engagements der Individuen. Mit Fridays for Future hat der Klimaschutz gerade erst begonnen, der public concern zu werden, der er von seiner menschenrechtlichen Bedeutung her sein müsste. Trotz der ermutigenden Anfänge spricht einiges dafür, dass sich die ehrgeizigen Klimaziele von Paris nicht werden verwirklichen lassen. Das zentrale Problem, mit dem eine weltweite Abkehr von den fossilen Brennstoffen konfrontiert ist, ist das unter dem Namen tragedy of the commons bekannte Dilemma: Die Akteure, hier die Nationen der Erde, möchten jeder für sich ein möglichst großes Stück vom knapper werdenden Belastungsspielraum der Atmosphäre vereinnahmen. Da keine zentrale Instanz den Wettbewerb begrenzt, schlägt die Entwicklung eine ruinöse Richtung ein. Die Aufnahmefähigkeit der Atmosphäre für Kohlenstoff wird ebenso übernutzt, wie im analogen Fall die Ozeane überfischt wurden. Indem jeder Einzelne mehr von der Ressource verbraucht, als die Erhaltung der Ressource für alle zulässt, wird die Ressource nach und nach so geschädigt, dass für spätere Nutzer wenig übrigbleibt. Der naheliegende Ausweg einer vertraglich verabredeten Selbstbeschränkung wird nicht ergriffen, weil es dafür an Motivation fehlt, sowohl auf der Seite der Ressourcenbesitzer als auch auf der Seite der Ressourcennutzer.

    Auf eine Ressourcenverknappung ist dabei nicht zu zählen. Bis 2005 hatte Schätzungen zufolge die Menschheit nicht mehr als 3 Prozent der vorhandenen Kohlevorräte verbraucht, 16 Prozent der Erdölvorräte und 6 Prozent der Erdgasvorräte. Es fehlt für die Besitzer von Kohle, Erdöl und Erdgas schlicht an Anreizen, diese Brennstoffe im Boden zu lassen. Im Gegenteil haben viele ressourcenbesitzende Länder Gründe, möglichst große Mengen an fossilen Brennstoffen möglichst schnell auf den Markt zu werfen, einerseits um dem befürchteten Erlahmen der Nachfrage zuvorzukommen, andererseits wegen der in ihrer Region bestehenden oder erwarteten politischen Instabilitäten.

    Auch auf der Seite der Nachfrage gibt es wenig Anreize zur Nutzungs­minderung. Die Infrastrukturen der meisten Länder sind zu großen Teilen auf fossile Brennstoffe ausgelegt, so dass mit einem Übergang zu alternativen Energien hohe Umstellungskosten anfallen, und die Wachstumsziele der Volkswirtschaften insbesondere der Schwellenländer sorgen für eine unvermindert hohe Nachfrage. Insofern ist der bisherige kontinuierliche Anstieg der Emissionen von Kohlendioxid seit 1990 entgegen allen Warnungen nicht überraschend.

    Es steht dahin, ob die Erreichung der Klimaziele gelingen kann, ohne dass das Klimaproblem die Zivilgesellschaft mit derselben Intensität beschäftigt wie die Kernenergienutzung in den 1980er Jahren. Ein Haupterschwernis ist die Unpopularität von eingreifenden (aber auch effektiven) staatlichen Einwirkungen auf den Konsum, z. B. bei fossil betriebenen Autos (etwa durch eine verhaltens­wirksame Besteuerung nach Emissionen), Flugreisen (Kerosinbesteuerung, Aufhebung der Flughafensubventionierung), Fluggütern (per Flugzeug transportierte Gemüse, Obst, Blumen usw.) und landwirtschaftlichen Produkten aus klimaschädlichen Produktionsformen wie Rindfleisch oder Milchprodukte.

    Fazit: Solange auch für minimale kausale Beiträge eine Verantwortung nicht zu leugnen ist, gehört auch das individuelle Verhalten zu den Handlungen für die Individuen eine signifikante, wenn auch begrenzte Klimaverantwortung trifft. Das gilt insbesondere für erwiesen klimaschädliche Formen des Konsums wie Autofahren, Flugreisen und fossiles Heizen in schlecht isolierten Räumen. Eine indirekte, aber insgesamt effektivere Form der Wahrnehmung individueller Klimaverantwortung wäre allerdings ein verstärkter politischer Druck, Klimaaspekten in allen Politikbereichen und insbesondere der Wirtschaftspolitik einen höheren Stellenwert einzuräumen als bisher und bei der Beschlussfassung über neue Gesetze und Verordnungen die „Klimakosten“ in ähnlicher Weise in die Waagschale zu werfen wie die finanziellen Kosten.



    [1] In diesem Beitrag wird durchgehend das generische Maskulinum verwendet.