ein Appell des PEN

Freiheit der Meinungsäusserung

Nicht die Forderung nach Achtung und Schutz der Menschenwürde, sondern die Forderung nach Freiheit steht in den Appellen des PEN an erster Stelle.

    «Für die Freiheit der Literatur!». «Für die Freiheit der Meinungsäusserung!». «Für die Freiheit der Autorinnen und Autoren!». Nicht die Forderung nach Achtung und Schutz der Menschenwürde, sondern die Forderung nach Freiheit steht in den Appellen des PEN an erster Stelle.

    Auch die Charta des PEN International, die 1948 verabschiedet wurde, kommt ohne Verweis auf die Menschenwürde aus: «Literatur kennt keine Landesgrenzen» wird dort gleich zu Beginn festgestellt, um dann daraus abzuleiten, dass sie «auch in Zeiten innenpolitischer oder internationaler Erschütterungen eine allen Menschen gemeinsame Währung bleiben [muss]».

    Die im selben Jahr wie die PEN-Charta verabschiedete Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen verweist zwar ebenfalls auf die Freiheit, doch neben dieser erhält die Würde eine herausragende Stellung: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde geboren» heisst es gleich im ersten Satz, eine Formulierung, wie für alle Ewigkeit in Stein gehauen.

    In Recht und Philosophie hatte die Würde lange Zeit – von Ausnahmen wie etwa der Moralphilosophie Immanuel Kants abgesehen – eine eher zurückhaltende Rolle gespielt. Dies änderte sich mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Seither gilt die Menschenwürde als absoluter Massstab, der an alles anzulegen ist, was die durch Kriege, Völkermorde und den Holocaust erschütterten Gesellschaften für immer und unbedingt schützen wollen. Erst jetzt erhielt der Begriff in den Verfassungen von Nationen und supranationalen Organisationen eine herausragende Stellung und wurde für die von dieser Entwicklung überrumpelte Rechtsphilosophie und Rechtsprechung wie auch die philosophische Ethik zu einer Herausforderung, die bis heute anhält.

    Diese Herausforderung rührte daher, dass man mit dem Umgang des Begriffs kaum Übung oder Erfahrung hatte und gar nicht hätte definieren können, was er im Kontext der Verfassungen nun genau bedeuten solle. Er war, und das war durchaus gewollt, ja sogar notwendig, noch rein und unverbraucht, nicht abgenutzt von der Geschichte, nicht diskreditiert durch gedankenlosen oder fahrlässigen Gebrauch. Die Idee der Menschenwürde war wie ein bisher ungenutzter trockener Schwamm, bereit, die Zukunft in sich aufzusaugen. Erst die Setzung und Ausarbeitung der Menschenrechte, erst die darauf aufbauende Rechtsprechung der sich entwickelnden Gesellschaftsordnungen begannen die Idee der Menschenwürde umzusetzen und damit den Begriff inhaltlich zu konkretisieren.

    Im Juni 1945, wenige Wochen nach der Kapitulation Deutschlands, unterschrieben in San Francisco 50 Gründungsstaaten den Gründungsvertrag und somit die Verfassung der Vereinten Nationen. In einem Entwurf der Präambel, im zweiten Absatz, genau dort, wo später erstmals der Würdebegriff verwendet werden sollte, stand: «Heiligkeit und letzter Wert.»1 Dass diese beiden Begriffe dann durch «Menschenwürde» ersetzt wurden, macht deutlich, welch hohe Ideale und Ansprüche mit dem Würdebegriff verbunden sind: er ist Ausdruck von Hoffnung und Auftrag für die Gestaltung der Zukunft, er ist Gelöbnis und Selbstverpflichtung, er zielt auf Letztes, Unbedingtes, Heiliges, Unsagbares; er zielt auf das, was uns für alle Zeiten und bedingungslos als das Schützenswerteste am Menschsein gilt – und für das wir doch keine inhaltlich konkreten Worte finden, die es unvergänglich und universell treffen würden.

    Jede Generation hat daher immer wieder von neuem den Auftrag, die Gesellschaft in diesem Sinne voranzutreiben, die Grundrechte jedes menschlichen Wesen zu schützen und zu stärken. Es sind die mit diesem Begriff verbundenen Haltungen dem Leben und der Gesellschaft gegenüber und die daraus folgenden Entscheidungen und Taten, die dem Begriff erst seinen Inhalt (fast möchte man sagen: seine Würde) geben.

    Das DeutschSchweizer PEN Zentrum setzt, ebenso wie die weltweit rund 150 anderen unter dem Dach des PEN International zusammengefassten PEN-Zentren, den mit der Menschenwürde verbundenen Gestaltungsauftrag um, indem es sich für die Freiheit der Literatur und die Freiheit der Meinungsäusserung einsetzt. Das heisst: Wir kämpfen gegen Zensur, Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung von Schriftstellern und Publizisten. Wir dokumentieren diese Fälle und bringen sie an die Öffentlichkeit. Wir versuchen, die von ihren Regierungen in ihrer Freiheit eingeschränkten Schriftsteller innerhalb ihrer Heimatländer zu unterstützen. Wir helfen ihnen, wenn nötig, in einem sicheren Land Fuss zu fassen.

    Der PEN tut gut daran, den Begriff der Menschenwürde weiterhin äusserst sparsam zu verwenden. Denn sich für die Menschenwürde einzusetzen, bedeutet, den Begriff nicht als sozialpolitisches Schlagwort zu verstehen und zu verwenden, ihn schon gar nicht für das agenda setting zu instrumentalisieren oder auch als Nebelpetarde zu zünden, um eigene Unzulänglichkeiten zu verhüllen. All das würde ihn abnutzen und unbrauchbar machen, es würde ihn seines Potentials (oder, um das Bild von oben wieder aufzugreifen, seiner Schwammqualitäten) berauben, und er wäre nicht länger Refugium für unsere höchsten Ideale.

    Es ist die Stärke des Begriffs der Menschenwürde, dass er in den Urkunden der Vereinten Nationen und in manch einer nationalen Verfassung an erste Stelle gesetzt wurde. Diese Stärke behält er nur bei äussert zurückhaltendem Gebrauch in den gesellschaftlich relevanten Debatten.
     

    1) J. van Aggelen im Denver Journal of International Law and Policy, 2000, S. 129–144