Beginnen möchte ich mit der Frage:
Was ist das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt?
Mögliche Ursprünge der Idee des Grundeinkommens findet man bereits 1943 in der Debatte um die sogenannte „soziale Dividende“. Das Konzept der sozialen Dividende, das unter anderem von der britischen Ökonomin Juliette Rhys-Williams vertreten wurde, basiert auf der Annahme, dass man durch die Einführung eines spezifischen Steuer- und Sozialsystems gegen die Subventionierung der Arbeitslosigkeit antreten kann. Dieses Steuer- und Sozialsystem beinhaltet einerseits eine soziale Grundversicherung, und ermöglicht andererseits eine Kombination von Erwerbs- und Sozialleistung, die einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit schaffen sollen. Gut zwanzig Jahre später, 1962, griff Milton Friedman das Konzept von Rhys-Williams in seinem Werk „Capitalism and Freedom“ wieder auf und prägte damit seinen Begriff der „negativen Einkommenssteuer“ in der aktuellen Debatte. Im Wesentlichen will er die Armutsfalle vermeiden, indem Haushalte mit tiefem Einkommen eine Transferzahlung erhalten. Sie bezahlen demgemäss also eine negative Steuer.
In der gegenwärtigen Debatte geht es jedoch um das Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens. Christoph Schaltegger schreibt dazu in einer Notiz der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2004, dass beim Modell des sogenannten „Basic Income“ jeder Bürger, unabhängig von der individuellen Lebenssituation bezüglich Einkommen, Vermögen, Zivilstand, Familiengrösse, Erwerbstätigkeit, etc., ein Grundeinkommen zur Existenzsicherung erhält. Somit ist dem BGE die Bedingungslosigkeit spezifisch, die hingegen dem Subsidiaritätsprinzip[1] widerspricht.
In der Schweiz ist die politische Debatte um das BGE insofern äusserst aktuell, weil im Oktober 2013 eine eidgenössische Volksinitiative „für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ zustande gekommen ist. Im August dieses Jahres sprach sich der Bundesrat in seiner Empfehlung jedoch gegen das BGE aus, da er die Risiken dieses wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Experiments als zu hoch und die möglichen Auswirkungen der Einführung als zu unberechenbar hält. Nichtsdestotrotz kommt es wohl im Verlauf des Jahres 2016 zu einer Volksabstimmung, womit die Schweizer Stimmbürger die ersten Bürger weltweit sind, die über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abstimmen können.
Da die aktuellen politischen Dimensionen des BGE nun kurz und knapp skizziert sind, drängt sich folgende Frage auf:
Was kann denn nun philosophisch über das bedingungslose Grundeinkommen ausgesagt werden?
Das vordergründig genuin ökonomische Thema des BGE erweist sich bei genauerem Betrachten als durchaus philosophisch ergiebig. Philosophisch können also unter anderem Fragen folgender Art behandelt werden:
Ermöglicht das Grundeinkommen eine nie zuvor dagewesene Gerechtigkeit und Chancengleichheit? Wodurch zeichnet sich (ökonomische) „Gerechtigkeit“ oder „Chancengleichheit“ genau aus? Werden durch das BGE diejenigen Bürger entmündigt, die fähig sind, ihr eigenes Einkommen zu generieren? Gibt es eine Pflicht zur Arbeit? Welche Werthaltungen stehen hinter dem BGE? Erlaubt es die Idee des BGE uns, den Begriff der Arbeit und den des Lohnes neu zu definieren? Was wird aus der Solidariät? Kommen wir mit den Freiheiten eines BGE überhaupt zurecht? Oder verbergen dahinter gar neue Zwänge?
Anhand dieser weit gefassten Palette an Fragen lässt sich der Zusammenhang zwischen der Philosophie und dem bedingungslosen Grundeinkommen dadurch zusammenfassen, als dass philosophische Theorien die Ausgestaltung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnung massgebend mitgeprägt haben.
In Bezug auf das BGE können beispielsweise die Philosophen Francisco Madrigal und José Pérez genannt werden, die in ihrem Werk „What type of taxes demands basic income?“ argumentativ aufzeigen können, welche Arten von Steuern sich als Konsequenz aus Gerechtigkeitstheorien für die Finanzierung des BGE ableiten lassen. Ein anderes Beispiel im Bezug auf das bedingungslose Grundeinkommen bildet der Philosoph Philippe Van Parijs, der sich ebenfalls mit der Konkretisierung normativer Prinzipien einer gerechten Gesellschaft befasst. Es bilden jedoch nicht nur diese aktuellen Arbeiten bezüglich des BGE den Zusammenhang zur Philosophie, sondern auch gegenwärtige, bereits etablierte Wirtschaftsordnungen oder das heutige Sozialsystem lassen sich auf philosophische Überlegungen zurückführen. So geht auch das Verständnis des Menschen als einen rationalen Nutzenmaximierer, dem sogenannten homo oeconomicus, unter Anderen auf den Philosophen Adam Smith zurück. Und das Subsidiaritätsprinzip im Sozialwesen findet seine gedanklichen Ursprünge in der antiken Philosophie von Aristoteles.
Als vertiefendes Beispiel für das Thema „Die Philosophie und das bedingungslose Grundeinkommen?“ soll der Arbeitsbegriff von André Gorz in einem zweiten Blogbeitrageitrag diskutiert werden.
[1] „Das Subsidiaritätsprinzip fordert den Vorrang der Selbsthilfe vor der Fremdhilfe, wobei gewährte Fremdhilfe zur Selbsthilfe führen soll. Wenn Selbsthilfe ohne Fremdhilfe möglich ist, so soll Letztere unterbleiben, da sonst Selbstverantwortung und Eigeninitiative im Keim erstickt werden können. Aus diesem Prinzip folgt, dass in der Hierarchie der möglichen zuständigen Ebenen immer die unterste Ebene, die noch in der Lage ist, die Aufgabe zu erfüllen, die Hilfe übernehmen sollte.“ vgl. „Bedingungsloses Grundeinkommen – Philosophisches Themendossier“, S. 18.
Literatur:
„Bedingungsloses Grundeinkommen – Philosophisches Themendossier“, Swiss Philosophical Preprint Series #118, 30.09.2014, ISSN 1662937X, daraus: S. 4, 5, 7.