Staatsbürgerschaft für Tiere?

Argumente aus dem Buch Zoopolis von Sue Donaldson und Will Kymlicka

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    In ihrem Buch “Zoopolis – Eine politische Theorie der Tierrechte”1 argumentieren Sue Donaldson und Will Kymlicka, dass wir Tiere nicht bloss als verletzliche und leidende Individuen ansehen sollen, sondern auch als Staatsbürger. Im Folgenden werden ein paar Argumente aus diesem Buch herausgegriffen und vorgestellt.

     

    Unverletzliche Rechte

    Sue Donaldson und Will Kymlicka (im Folgenden abgekürzt mit DuK) argumentieren im Kapitel „Universelle Grundrechte für Tiere“2, dass Tiere unverletzliche Rechte haben.

     

    Der Begriff der unverletzlichen Rechte impliziert, „dass die grundlegendsten Interessen eines Individuums nicht dem höheren Wohl anderer Personen geopfert werden dürfen“3. Wenn eine Person unverletzliche Rechte hat, dann darf man diese Person zum Beispiel nicht heimlich umbringen und ihre Organe entfernen, um damit fünf anderen Personen das Leben zu retten.

     

    Welche Wesen haben nun unverletzliche Rechte? Und welche nicht? DuK argumentieren, dass jedes Wesen, das ein Bewusstsein oder ein Empfindungsvermögen hat und das “Lust und Schmerz, Enttäuschung und Befriedigung, Freude und Leid, Angst und Tod“4 erleben kann, unverletzliche Rechte hat. Da auch Tiere ein Empfindungsvermögen haben und Lust und Schmerz erleben können, und so weiter, haben auch Tiere unverletzliche Rechte.

     

    Eine Kritik lautet nun, dass das Haben von unverletzlichen Rechten mehr erfordert, als ein Bewusstsein oder ein Empfindungsvermögen zu haben. Es könnte angeführt werden, dass bestimmte Fähigkeiten zusätzlich notwendig sind, wie zum Beispiel die Fähigkeit, eine komplexe Sprache erlernen zu können, abstrakt denken oder langfristig planen zu können. Da einige Tiere solche Fähigkeiten nicht haben, haben diese Tiere demzufolge auch keine unverletzlichen Rechte.

     

    DuK begegnen dieser Kritik, indem sie darauf hinweisen, dass nicht nur einige Tiere solche Fähigkeiten nicht haben, sondern auch einige Menschen, nämlich Kinder, Menschen mit psychischen, kognitiven oder körperlichen Einschränkungen oder Menschen mit neurologischen Erkrankungen (z.B. Demenz), Greise und so weiter. Wenn es richtig sein sollte, dass nur Wesen unverletzliche Rechte haben, die bestimmte Fähigkeiten besitzen, dann hätte das zur Folge, dass die Interessen von Kindern, Menschen mit Einschränkungen und Erkrankungen und Greisen für das Wohl anderer Personen geopfert werden dürfen. Dies würde wiederum bedeuten, dass wir schmerzhafte wissenschaftliche Experimente mit Kindern durchführen dürfen, Menschen mit Einschränkungen und Erkrankungen umbringen dürfen, um ihre Organe wiederzuverwenden oder Greise töten dürfen, wenn sie zu sehr zur Belastung werden. Eine Folge, die viele nicht zu akzeptieren bereit sind.

     

    Zudem kritisieren DuK die Idee, unverletzliche Rechte nur den Wesen zugestehen zu wollen, die über irgendwelche komplexe Fähigkeiten verfügen. Angenommen, es kommen Aliens auf die Erde, die über telepathische Fähigkeiten verfügen, die uns versklaven und „uns als Nahrungsmittel, für sportliche Wettbewerbe, als Lasttiere oder Versuchskaninchen bei ihren medizinischen Versuchen zur gesundheitlichen Vorsorge benutzen“5. Wie würden wir reagieren, wenn die Aliens uns sagen würden, dass wir über keine telepathischen Fähigkeiten verfügen und wir deshalb versklavt und ausgebeutet werden dürfen? Bedeutet die Tatsache, dass die Aliens uns überlegen sind und Fähigkeiten besitzen, die wir nicht haben, dass sie uns versklaven und ausbeuten dürfen? DuK schreiben:

     

    Unverletzliche Rechte sind kein Preis, der dem Individuum oder der Spezies verliehen wird, die auf einer Skala kognitiver Fähigkeiten am besten abschneidet, sondern eine Anerkennung des Faktums, dass wir Subjektivität [Bewusstsein/Empfindungsvermögen] haben, was wiederum die Anerkennung nach sich ziehen sollte, dass wir unser eigenes Leben zu führen haben. Aber diese Antwort können wir den Telepathen [Aliens] nur geben, wenn wir den Versuch fallenlassen, den Tieren ihre unverletzlichen Rechte streitig zu machen. Genau diese Argumente der kognitiven Überlegenheit, auf die man sich beruft, um die Ausgrenzung der Tiere zu rechtfertigen, sind die Grundlage, auf die sich Telepathen stützen würden, um unsere Versklavung zu rechtfertigen.6

     

    Weiter argumentieren DuK, dass der Sinn von unverletzlichen Rechte ja genau darin besteht, verletzliche Wesen zu beschützen. Welchen Sinn haben unverletzliche Rechte, wenn man sie nur denen zugestehen will, die sie ohnehin nicht brauchen? Brauchen Kinder, Menschen mit Einschränkungen und Erkrankungen und Greise nicht genau deswegen unverletzliche Rechte, weil sie bestimmte Fähigkeiten nicht haben? DuK schreiben hierzu:

     

    Die Entwicklungsrichtung der Menschenrechte geht nämlich gerade dahin, für die Verletzlichsten die stärksten Schutzmassnahmen zu ergreifen, um untergeordnete Gruppen gegen dominante Gruppen zu schützen, die deren kognitive Fähigkeiten in Frage stellen, um Kinder gegen Erwachsene zu schützen, die deren Missbrauch rational untermauern können, um Behinderte gegen Eugeniker zu schützen, die deren Leben die Würde absprechen wollen. Wer […] diese Entwicklungen gutheisst, kann keine Theorie des moralischen Status gutheissen, die kognitiv komplexe Personenhaftigkeit voraussetzt.7

    Wenn also unverletzliche Rechte da sind, um verletzliche Wesen zu beschützen, welchen Grund gibt es dann, ausgerechnet den Tieren unverletzliche Rechte vorzuenthalten?

     

    Wenn man die unverletzlichen Rechten von Tieren anerkennt, dann ergeben sich Konsequenzen für unseren Umgang mit Tieren. DuK fassen zusammen:

     

    Welches sind die Implikationen der Entscheidung, Tiere als Personen oder als Selbste mit unverletzlichen Reckten anzuerkennen? Ganz einfach ausgedrückt, bedeutet dieser Schritt, dass man einsieht, dass sie keine Mittel zu unseren Zwecken sind. Sie sind nicht auf die Erde gekommen, um uns zu dienen, zu ernähren, oder zu trösten. Vielmehr haben sie ihre eigene subjektive Existenz und folglich ihre eigenen gleichen und unverletzlichen Rechte auf Leben und Freiheit, weshalb es verboten ist, sie zu schädigen, zu töten, einzusperren, zu besitzen und zu versklaven. Achtung vor diesen Rechten schliesst praktisch alle bestehenden Praktiken der Tiernutzindustrie aus, in deren Rahmen Tiere in Besitz genommen und ausgebeutet werden, um dem Menschen Gewinn, Lust, Bildung, Bequemlichkeit oder Trost zu verschaffen.8

    Der Dokumentarfilm Earthlings zeigt die verschiedenen Formen der Nutzhaltung von Tieren:


    Eine Theorie der Staatsbürgerschaft

    Unverletzliche Rechte gelten universell. Jedes Wesen, das ein Empfindungsvermögen oder ein Bewusstsein hat, hat unverletzliche Rechte, unabhängig davon, wo dieses Wesen sich befindet oder welche Beziehungen es zu anderen Wesen hat.

     

    DuK argumentieren nun, dass es nicht ausreicht, die unverletzlichen Rechte der Tiere anzuerkennen, und dass Tiere auch politisch berücksichtigt werden müssen. In anderen Worten, Tiere sollten nicht nur als verletzliche und leidende Individuen angesehen werden, sondern auch als Staatsbürger, Einwohner, Ureinwohner, Ausländer, Immigranten, Flüchtlinge, Touristen, Grenzgänger und so weiter. Im Gegensatz zu unverletzlichen Rechten sind politische Rechte nicht universell, sondern relational, differenziert und ortsgebunden. Im Kapitel „Erweiterung der Tierrechte durch die Theorie der Staatsbürgerschaft“9 stellen DuK eine Theorie der Staatsbürgerschaft auf und erläutern, wie diese Theorie auf Tiere anzuwenden ist.

     

    Der Begriff der Staatsbürgerschaft erfüllt drei Funktionen, nämlich:

     

    1. Staatsangehörigkeit: Einzelpersonen Territorialstaaten zuzuordnen

    2. Volkssouveränität: Einzelpersonen als Angehörige eines souveränen Volks anzuerkennen, in dessen Namen der Staat regiert

    3. Politische Handlungsfähigkeit im Sinne der Demokratie: Einzelpersonen das Recht zuzugestehen, sich aktiv am demokratischen Prozess des Staates beteiligen zu können

     

    In anderen Worten, eine Staatsbürgerin hat das Recht, im Staat zu wohnen und sich im Staat zu bewegen, ist Teil des souveränen Volkes und ihre Interessen und Anliegen müssen vom Staat anerkannt und berücksichtigt werden und sie hat das Recht, sich demokratisch zu beteiligen und mitzubestimmen, wie der Staat sich verändern und entwickeln soll.

     

    Eine Person als Staatsbürgerin anzusehen bedeutet für DuK zusätzlich, dass man dieser Person nicht einfach nur ein Stimmrecht zugesteht, sondern dass man diese Person in einer Art und Weise behandelt, die eine Reihe von Werten bejaht, nämlich Werte wie „Autonomie, Handlungsfähigkeit, Zustimmung, Vertrauen, Gegenseitigkeit, Beteiligung, Authentizität [und] Selbstbestimmung“10.

     

    Hinsichtlich der Tieren stellen DuK nun die folgende These auf:

     

    Unsere These lautet, dass Staatsbürgerschaft für jene (domestizierten) Tiere, die wir selbst in unserer Gesellschaft eingeführt haben, möglich und moralisch erforderlich ist, während sie weder notwendig noch wünschenswert ist, wenn es um die (wildlebenden) Tiere geht, die vielmehr als Angehörige ihrer eigenen souveränen Gemeinschaften gesehen werden sollten. Ausserdem gibt es – nicht anders als bei den Menschen – noch weitere Gruppen von Tieren, die in Zwischenkategorien fallen. Sie befinden sich weder zur Gänze innerhalb noch zur Gänze ausserhalb unserer politischen Gemeinschaften und haben infolgedessen ihren eigenen separaten Status.11

    Eine Kritik an dieser These lautet, dass es keinen Sinn macht, Tiere als Staatsbürger anzusehen, weil diese nicht politisch handeln können. Tieren fehlt es an bestimmten Fähigkeiten, wie zum Beispiel, an der Urne abstimmen gehen zu können oder sich sprachlich am demokratischen Diskurs beteiligen zu können.

     

    DuK entgegnen dieser Kritik, indem sie argumentieren, dass Fähigkeiten, wie an der Urne abstimmen oder sich sprachlich am demokratischen Diskurs beteiligen zu können, nicht notwendig sind, um politisch zu handeln. DuK weisen hierbei auf die heutige Behinderten-Bewegung hin, die fordert, dass Behinderte nicht als Patienten, als passive Empfänger oder als Kunden behandelt werden, sondern als Mitbürger. Unter dem Motto „Nothing about us without us“ pochen die Anhänger dieser Bewegung auf das Recht zur Mitbestimmung und zur Beteiligung. Doch manchen Behinderten fehlt es an bestimmten Fähigkeiten. Manche Behinderte sind nicht in der Lage, Parteiprogramme oder Abstimmungsvorlagen richtig zu verstehen oder zu beurteilen und andere können sich nicht sprachlich äussern oder können sich aus sonst irgendwelchen Gründen nicht am demokratischen Diskurs beteiligen. Doch nur weil ihnen gewisse Fähigkeiten fehlen, bedeutet das nicht, dass sie keine Staatsbürger sind oder dass sie ihre Anliegen und Interessen nicht in einer anderen Form ausdrücken können.

     

    Eine Person als Staatsbürgerin anzusehen, bedeutet, sie auf eine Art und Weise zu behandeln, die Werte wie „Autonomie, Handlungsfähigkeit, Zustimmung, Vertrauen, Gegenseitigkeit, Beteiligung, Authentizität und Selbstbestimmung“ bejaht. Und wenn eine Person Mühe hat, ihre Anliegen und Interessen sprachlich zu formulieren, dann werden ihre Anliegen und Interessen nicht einfach ignoriert oder übergangen, sondern es werden Mittel und Wege gefunden, diese dennoch in Erfahrung zu bringen. Im Unterschied zu totalitären Regimen und paternalistischen Staaten zeichnet sich ein demokratischer Staat dadurch aus, dass dieser die Interessen und Anliegen aller Angehörigen des souveränen Volkes anerkennt und berücksichtigt. Mehr noch, ein demokratischer Staat ist stets darum bemüht, die politischen Handlungsfähigkeiten aller Angehörigen zu steigern. Im Falle einer behinderten Person könnte das bedeuten, dass jemand die behinderten Person dabei unterstützt, ihre politische Handlungsfähigkeit wahrzunehmen. Eine behinderte Person kann durch körperliche Kommunikation zeigen, was sie mag, was sie sich wünscht oder welche Vorstellungen sie von einem guten Leben hat und eine Person ihres Vertrauens hilft ihr dabei, ihre Anliegen und Interessen in den demokratischen Diskurs einzubringen.

     

    Und ähnlich verhält es sich mit den Tieren: Tiere können zwar ihre Anliegen und Interessen nicht sprachlich formulieren, aber sie können sie sehr wohl zeigen. In einem demokratischen Staat werden die Interessen und Anliegen der Tiere nicht einfach ignoriert, weil sie bestimmte Fähigkeiten nicht haben, sondern der demokratische Staat ist bemüht, die politische Handlungsfähigkeit von Tieren zu steigern. Wenn man den Tieren Handlungsspielräume gibt, dann kann man durch ihre Handlungen ihre Interessen und Anliegen erfassen und diese dann im demokratischen Diskurs einbringen. DuK schreiben hierzu:

     

    [Tiere legen] diverse Formen von Handlungsfähigkeit an den Tag. Sie können sich dafür entscheiden, menschliche Siedlungen zu meiden, aber sie können ebenfalls beschliessen, diese Siedlungen wegen der dort gebotenen Chancen aufzusuchen. Es gibt buchstäblich Millionen von Schwellenbereichstieren, die es auf menschliche Siedlungsgebiete abgesehen haben. Ausserdem können sie wählen, ob sie einzelne Menschen meiden oder lieber aufsuchen wollen, um Nahrung, Hilfe, Unterkunft oder Gesellschaft zu bekommen und sonstige Bedürfnisse zu befriedigen. Angesichts einer ganzen Palette nicht mit Zwang verbundener Alternativen können Tiere Präferenzen darüber äussern (nämlich „mit den Füssen darüber abstimmen“), wie sie ihr Leben führen und unter welchen Bedingungen sie sich gegebenenfalls mit Menschen einlassen wollen.12

    In den nächsten Kapiteln ihres Buches möchten DuK zeigen, wie man die Theorie der Staatsbürgerschaft auf eine Reihe von Tier-Mensch-Beziehungen anwenden kann. Sie diskutieren, welche Implikationen und moralische Verpflichtungen die Anwendung der Theorie der Staatsbürgerschaft auf domestizierte Tiere (Haustiere), Schwellenbereichstiere und wildlebende Tiere für uns Menschen hat.

     


    2 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 47 – 117.

    3 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 48.

    4 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 60.

    5 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 68.

    6 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 68-69.

    7 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 71.

    8 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 97.

    9 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 118 – 157.

    10 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 135.

    11 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 141.

    12 Zoopolis - Eine politische Theorie der Tierrechte, S. 150-151.