1. Einleitung: eine kurze Bestandsaufnahme
Im Herbst 1989, als die kommunistischen Regime in Osteuropa zusammenbrachen, stellte der US-amerikanische Politologe Francis Fukuyama die Frage, ob wir das Ende der Geschichte erreicht haben. Fukuyama sah die moderne Wissenschaft einerseits und das Streben der Menschen nach Anerkennung andererseits als die beiden Kräfte an, die dazu führten, dass sich liberale Demokratien in der Geschichte weltweit durchsetzten, wie er in seinem Buch von 1992 ausführte.
Heute, mehr als dreissig Jahre später, müssen wir feststellen, dass diese Hoffnung trügerisch war. Niemand spricht heute mehr vom Ende der Geschichte, weil die liberale Demokratie mit Wissenschaft, Rechtsstaat und Menschenrechten dabei wäre, sich weltweit durchzusetzen. Ganz im Gegenteil: Diese Staatsform ist heute akut bedroht. Wenn die Entwicklung, die wir zur Zeit erleben, sich fortsetzt, dann führt sie zur Zerstörung von Wissenschaft und Rechtsstaat. Dabei kommt die Bedrohung nicht von aussen: Weder der religiöse Fanatismus im politischen Islam noch ein Polizeistaat wie China, der grosse Teile ganzer Bevölkerungsgruppen einsperrt (wie die Uiguren), finden bei uns Anklang als erstrebenswerte Staatsformen. Die Bedrohung kommt von innen. Sie kommt unter anderem aus einer Richtung, die Fukuyama als eine der treibenden Kräfte der liberalen Demokratie identifiziert hat, nämlich die Wissenschaft.
In der Tat ist die Epoche der Moderne durch das Duo von Wissenschaft und Rechtsstaat gekennzeichnet. Beide sind der Versuch, durch den Einsatz von Vernunft die Ausübung von Macht zu begrenzen. Wissenschaft ist eine Methode, um Wahrheit über die Welt herauszufinden. Als Methode ist sie sehr erfolgreich: Wir verdanken ihr einen enormen Gewinn an Lebensqualität und Lebensverlängerung. Wissenschaft ist aber kein politisches Programm, das man zur Steuerung der Gesellschaft einsetzen kann. Als politisches Programm – „follow the science“ – zerstört die Wissenschaft sich selbst und die Gesellschaft gleichermassen.
Wissenschaft als politisches Programm wird in der Fachsprache als „Szientismus“ bezeichnet und führt, politisch umgesetzt, zum Kollektivismus. Szientismus ist die Idee, dass der Gegenstandsbereich der Wissenschaft unbegrenzt ist und auch alle Aspekte unserer Existenz umfasst. So zum Beispiel auch die Moral: Wissenschaft gibt vor, was moralisch geboten ist. Diese Idee führt daher zu dem politischen Programm, die Gesellschaft gemäss wissenschaftlichen Vorgaben zu steuern. Dieses politische Programm ist ein Kollektivismus, weil eine wissenschaftliche Vorgabe für das allgemein Gute und seine Umsetzung über die Würde und die Rechte der einzelnen Menschen und ihrer sozialen Gemeinschaften wie der Familien gestellt wird. Seine Umsetzung läuft auf einen Totalitarismus hinaus, der in eine Gewaltherrschaft mündet.
Dieser Beitrag soll ein erster Schritt zu einer Analyse dessen sein, wie die politische Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus seit Frühjahr 2020 einen neuen Szientismus, Kollektivismus und Totalitarismus implementiert. Dieser ist spezifisch postmodern. Der leitende Gedanke dieses Beitrags ist daher, dass wir zur Zeit erleben, wie sich die real existierende Postmoderne etabliert. Wir können diese Entwicklung aber noch stoppen. Am Ende dieses Textes zeige ich eine Perspektive auf, wie wir den Weg der Moderne, der 1989 zu triumphieren schien, wieder aufnehmen können.
2. Platon und Aristoteles: die Wurzeln des Kollektivismus und des Republikanismus
Um den heutigen Szientismus und Kollektivismus zu verstehen, ist es hilfreich, einen Blick zurück auf Platon zu werfen. Platon war der Auffassung, dass es ein Wissen um das Gute für alle und jeden gibt: die Idee des Guten schlechthin. Diese Erkenntnis ist nur wenigen Menschen zugänglich. Modern ausgedrückt: Diese Erkenntnis ist auf Experten beschränkt. Die Experten sind für Platon die Philosophen. Damit sind allgemein die Wissenden gemeint: Das können Philosophen, aber auch Theologen oder Wissenschaftler sein. Weil diese Personen ein privilegiertes Wissen haben, sollen sie herrschen bzw. die Herrscher anweisen, wie Platon in seinem Hauptwerk Der Staat darlegt. Das Wissen um das Gute ist so, dass es die Steuerung der Gesellschaft auf dieses Gute hin ermöglicht und erforderlich macht. Diese Steuerung umfasst alle Bereiche des Lebens. Sie reicht so weit, dass sie zum Beispiel auch festlegt, wer wen und wann heiraten darf, um einen optimalen Fortbestand der Gesellschaft sicherzustellen. Karl Popper sieht daher in seinem einflussreichen Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde (1945, Band 1) Platon als den Begründer totalitärer Herrschaft an.
Ganz anders ist die Sicht des Staates, die Aristoteles in seiner Schrift Politik entwickelt. Im Staat kommen die Bürger zusammen und beraten gemeinsam über die öffentlichen Angelegenheiten. Das heisst: Es gibt keine Person oder Gruppe von Personen, die von sich aus befähigt sind, die Gesellschaft zu lenken; folglich gibt es auch kein Wissen um ein allgemein Gutes, das eine Elite hat und das diese Elite – die Experten – berechtigt, im Staat zu herrschen. Die Bürger treffen die Entscheidungen über die allgemeinen Angelegenheiten gemeinsam. Öffentliche Ämter werden auf Zeit vergeben und unterliegen den Prinzipien der Rotation und Machtbegrenzung.
Diese Konzeption ist als Republikanismus bekannt. In der Neuzeit wird sie in Form von Rechtsstaaten umgesetzt, philosophisch dargestellt zum Beispiel in der Weltgemeinschaft republikanischer Rechtsstaaten, die Immanuel Kant in der Schrift Zum ewigen Frieden (1795) entwickelt. Wenn die Bürger die politischen Entscheidungen in gemeinsamer Beratung treffen, dann kommen ihnen grundlegende Rechte zu. Dazu gehören die Meinungsfreiheit, die Freiheit, untereinander Verträge einschliesslich wirtschaftlicher Verträge einzugehen und Eigentum zu erwerben, Freiheit in Forschung und Lehre usw. Die Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse getroffen. Insofern ist der republikanische Rechtsstaat eine Demokratie. Aber er steht über der Demokratie: Die Grundrechte und die Prinzipien der Rotation und der Begrenzung der Befugnisse von öffentlichen Ämtern können nicht durch Mehrheitsbeschlüsse ausser Kraft gesetzt werden. Ansonsten geht die Demokratie in einen autoritären oder gar einen totalitären Staat über.
3. Republikanischer Rechtsstaat und neuzeitliche Naturwissenschaft
Das Wissen, das Platon im Auge hat, ist ein Wissen von Ideen im Sinne idealer Darstellungen der betreffenden Gegenstände. Der Begriff des Pferdes zum Beispiel ist die Idee des Pferdes. Diese stellt das vollkommene Pferd dar. Die Pferde in Fleisch und Blut haben an dieser Idee teil, insofern sie mehr oder weniger diesem Ideal entsprechen. Das heisst für unseren Kontext: In dem Wissen, das Platon konzipiert, sind Fakten und Normen nicht voneinander getrennt. Modern ausgedrückt: Es gibt einen fliessenden Übergang von technisch- naturwissenschaftlichem zu moralisch-normativem Wissen.
Ganz anders ist hingegen die neuzeitliche Wissenschaft beschaffen (die ihre Wurzeln ebenfalls in der griechischen Antike und im Christentum hat): Sie ist objektiv, ganz auf den Gegenstand bezogen. Sie sieht von den Bewertungen des Betrachters ab. Ihre Theorien sind so gut es geht so formuliert, dass man von dem eigenen Standpunkt absieht. Das Ideal, das allerdings nicht erreichbar ist, ist der Standpunkt ausserhalb von jedem Ort und jeder Zeit, der Standpunkt von nirgendwo und nirgendwann. Gerade darin ist aber der Erfolg der neuzeitlichen Wissenschaft begründet: Indem sie die Betrachtungen der Gegenstände von den Bewertungen der Subjekte, welche die Theorien formulieren, abscheidet, stellt sie uns ein Wissen zur Verfügung, das man dann einsetzen kann, um die Welt so zu gestalten, dass man die eigenen Absichten und Bewertungen verwirklicht.
Die neuzeitliche Wissenschaft beruht somit auf der Trennung zwischen dem, was der Fall ist – den Fakten –, und dem, was gemäss den Bewertungen von Personen der Fall sein soll – den Normen. Das Wissen, das sie zur Verfügung stellt, kann daher gar kein Wissen sein, aus dem Normen folgen, und schon gar nicht eine Norm wie das allgemein Gute. Das heisst: Das Wissen der modernen Wissenschaft kann seinem Wesen nach nicht zur Steuerung der Gesellschaft eingesetzt werden. Aus diesem Wissen folgen nur technische Anweisungen, die uns sagen, wie man ein je konkretes, von ausserhalb dieses Wissens stammendes Ziel verwirklichen kann. Wenn das Ziel beispielsweise ist, schnell über den Atlantik zu gelangen, kann die Naturwissenschaft uns sagen, wie man entsprechende Flugzeuge bauen muss. In welchem Masse es aber gut und sinnvoll ist, über den Atlantik zu fliegen, wie man den Kontext und die Folgen des Überseefliegens bewerten soll, dazu kann die Naturwissenschaft nichts sagen.
Deshalb ist die neuzeitliche Wissenschaft unmittelbar mit dem republikanischen Rechtsstaat verbunden (der seine Wurzeln ebenfalls, wie bereits erwähnt, in der griechischen Antike sowie in der Anerkennung des Individuums im Christentum hat). Der Rechtsstaat braucht die Wissenschaft, weil diese eine gemeinsame, objektive Basis von Faktenwissen bereitstellt, die dann jeder individuell für seine Lebensplanung nutzen kann und die als gemeinsamer Referenzpunkt von Fakten für die Beratung über die öffentlichen Angelegenheiten zur Verfügung steht. Aufgrund dieser gemeinsamen Basis können dann die verschiedenen politischen Positionen entwickelt werden, zwischen denen man in der Regel schliesslich per Mehrheitsbeschluss entscheiden muss. Aber man kann nicht per Mehrheitsbeschluss über die Grundlagen abstimmen wollen, durch die Mehrheitsbeschlüsse ihre Legitimität erhalten.
So kann auch die Freiheit der Wissenschaft in Forschung und Lehre nicht Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses sein. Denn diese Freiheit ist erforderlich, um das Faktenwissen zu beschaffen, auf dessen Grundlage man dann verschiedene politische Handlungsoptionen formulieren kann, die Gegenstand einer Abstimmung werden. Ebenso wenig können die Menschenwürde und die aus ihr folgenden Abwehrrechte gegen äussere Eingriffe in die eigene Lebensgestaltung Gegenstand von Mehrheitsbeschlüssen sein. Denn sie sind die Grundlage für den Status von Personen als freie Bürger, die dann an den politischen Entscheidungen in Form von Mehrheitsbeschlüssen partizipieren.
Der republikanische Rechtsstaat wird zerstört, wenn diese gemeinsame Basis fehlt, entweder weil sich ein Pluralismus von Fakten und alternativen Fakten etabliert, so dass letztlich jeder in seiner Konstruktion der Realität lebt, oder weil ein inhaltliches, normatives Wissen – die platonische Idee des Guten für alle und jeden – durchgesetzt wird, so dass es keiner gemeinsamen Beratung über die öffentlichen Angelegenheiten (und damit auch keiner Mehrheitsbeschlüsse) mehr bedarf. Kurz, im Rechtsstaat sind die Grundrechte alternativlos; aber politische Beschlüsse bestehen immer in der Wahl zwischen Alternativen (bzw. einem Kompromiss aus den verschiedenen Wahlmöglichkeiten).
Die neuzeitliche Wissenschaft leistet somit zweierlei für den republikanischen Rechtsstaat: Sie stellt positiv eine gemeinsame Basis von Faktenwissen zur Verfügung, und sie macht negativ klar, dass es kein mit wissenschaftlichen Methoden etabliertes normatives Wissen gibt, das die Entscheidungen über die persönlichen oder die öffentlichen Angelegenheiten vorgeben kann. Letztere müssen in gemeinsamer Beratung getroffen werden, was wiederum die Anerkennung von Grundrechten von jedem voraussetzt.
Genauso braucht die Wissenschaft den Rechtsstaat: Indem zu den Grundrechten die Freiheit der Wissenschaft in Forschung und Lehre gehört, schafft der Rechtsstaat den Freiraum, in dem sich eine Wissenschaft entwickeln kann, die objektiv auf die Fakten gerichtet ist, anstatt durch vorgegebene Normen auf politische Ziele hin ausgerichtet zu sein. Nur ein Staat, der keine solche Normen setzt, kann der Wissenschaft freien Lauf in der Entdeckung der Fakten lassen. Die Parallele zur Geschichte der Religion in der Neuzeit ist offensichtlich: Erst ein säkularer Staat, der nicht auf religiöse Normen ausgerichtet ist und in dieser Hinsicht keine Erkenntnis für sich und seine Funktionsweise in Anspruch nimmt, kann Religionsfreiheit gewähren. Kurz, Wissenschaft und Rechtsstaat stehen und fallen gemeinsam.
4. Ausnahmesituation und technokratisches Menschenbild
Obwohl Wissenschaft und Rechtsstaat sich wechselseitig stützen, wohnen doch jedem von beiden Aspekte inne, die das Potential entfalten können, beide von innen zu unterminieren. In der republikanischen Begründung der Staatsgewalt steckt ein Dilemma: Je mehr die Staatsgewalt ihrer Aufgabe nachkommt, die Bürger vor Übergriffen gegen Leib, Leben und Eigentum zu schützen, desto mehr muss sie den Handlungsspielraum der Bürger einschränken. Es gibt viele Beispiele für dieses grundlegende Dilemma: Um jeden Einzelnen wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen, müsste die Staatsgewalt von jedem zu jeder Zeit den Aufenthaltsort kennen, um verhindern zu können, dass jemand andere bedroht; das würde jedoch auf einen totalen Überwachungsstaat hinauslaufen. Um die Gesundheit von jedem Einzelnen wirkungsvoll vor Ansteckung durch Bakterien und Viren zu schützen, müsste die Staatsgewalt den physischen Kontakt zwischen allen Individuen kontrollieren und gegebenenfalls unterbinden; damit wären wir aber wiederum beim totalen Überwachungsund Reglementierungsstaat angelangt.
Dieses Dilemma wird auch an Folgendem deutlich: Eine Ausnahme von den Prinzipien der Rotation und Machtbegrenzung ist in jeder Republik seit der athenischen Demokratie für die militärische Führung im Kriegsfall vorgesehen. Heute lassen nahezu alle republikanischen Rechtsstaaten eine solche Ausnahme auch für andere Situationen zu, darunter auch Epidemien. Damit ist folgendes Dilemma gegeben: Einerseits wird anerkannt, dass im Notfall die Staatsgewalt letztlich mit unbeschränkter Machtfülle ausgestattet sein muss, um die Individuen wirksam schützen zu können. Andererseits liegt es in der Hand der Staatsgewalt, zu bestimmen und somit zu entscheiden, wann ein Notfall vorliegt. Das Dilemma des Rechtsstaates ist also, dass er für den Notfall seine eigene Aufhebung vorsieht und die Entscheidung darüber, wann ein Notfall vorliegt, in die Hand derjenigen legen muss, welche die Macht haben, in diesem Fall die Grundrechte auszusetzen.
Es gibt keine logisch stringente, theoretische Lösung für dieses Dilemma. Es gibt nur eine pragmatische Lösung durch Urteilskraft, also die Einschätzung, was in einer gegebenen Situation verhältnismässig ist. Konkret: Wenn man den Schutz vor Infektion durch ein Virus wie das Coronavirus absolut setzt, endet man in einem total werdenden Staat; dessen Vorgehen ist letztlich aber auch kontraproduktiv für den Gesundheitsschutz selbst, wie inzwischen anhand der Schäden, welche die staatlichen Schutzmassnahmen anrichten, immer deutlicher wird. Und wenn man auf einer so dünnen Faktengrundlage wie im Falle der Corona-Virenwellen seit Anfang 2020 eine epidemische Notlage deklarieren kann mit einer Einschränkung der Grundrechte für die gesamte Bevölkerung, wie es sie bisher in Rechtsstaaten in Friedenszeiten nie gegeben hat, dann setzt man die Latte für den Notstand in verantwortungsloser Weise herunter. Die politische Reaktion auf die Corona-Virenwellen ist ein Versagen von Urteilskraft. Der Missbrauch des Griffs zum Ausnahmezustand unterminiert den Rechtsstaat und zerstört ihn letztlich.
Was die Wissenschaft betrifft, so ist die Freiheit im Denken und Handeln die Grundlage sowohl für die Wissenschaft als auch für den Rechtsstaat. Wissenschaftlicher Fortschritt ist auf die Ausübung dieser Freiheit im Formulieren und Prüfen von Theorien durch Evidenz und Argument angewiesen. Mit dem Erfolg der neuzeitlichen Naturwissenschaften in der Aufdeckung von Fakten und mathematischen Naturgesetzen, die diese Fakten erfassen, stellt sich jedoch die Frage, inwieweit diese Naturwissenschaften auch den Menschen zum Gegenstand haben können und ihre Methoden auch auf uns Menschen als Personen mit Bewusstsein, Vernunft und freiem Willen anwendbar sind. Je erfolgreicher die Naturwissenschaften sind, desto mehr verstärkt sich die Tendenz, ihre Methoden auch in den Geistes- und insbesondere den Sozialwissenschaften anzuwenden. Dem humanistischen Menschenbild, das den Akzent auf die menschliche Freiheit legt, steht dann ein technokratisches Menschenbild gegenüber, gemäss dem auch der Mensch in seinem Denken und Handeln vollumfänglich den Methoden und den Gesetzen der Naturwissenschaft unterworfen ist.
Mit dem technokratischen Menschenbild ziehen die Platoniker wieder in Wissenschaft und Gesellschaft ein. Sie tun das in Gestalt von Experten, die sich aufgrund ihres naturwissenschaftlichen Wissens für befähigt und berechtigt halten, Anweisungen zur Steuerung der Gesellschaft zu geben, und zwar – und das ist der entscheidende Punkt für den Rechtsstaat – Anweisungen, die gegebenenfalls auch über den Grundrechten stehen. Ein klares Beispiel für dieses politische Programm ist das Editorial der renommierten Zeitschrift Science vom 26. November 2021 (Pai und Olatunbosun-Alakija (2021)). Gemäss dem Menschenbild, das diesem Programm zugrunde liegt, erfassen die Methoden und Gesetze der Naturwissenschaften auch den Menschen als Person. Deshalb, so die Annahme, ist es legitim, das Expertenwissen um diese Methoden und Gesetze zur Steuerung der Menschen einzusetzen. Diese Einstellung ist als soziale Ingenieurkunst („social engineering“) bekannt. Man übersieht dabei aber, dass der technische Planer der Gesellschaft für sich selbst mit dem Setzen der Ziele und Wege der Planung eine Freiheit in Anspruch nimmt, die er den anderen Menschen, deren Lebensbahnen er plant, abspricht. Spätestens an dieser Stelle wird die Parallele zu Platons Philosophenkönigen offensichtlich. Nur haben die heutigen Experten weder das umfassende Wissen noch die moralische Qualität, die Platon den Philosophen zusprach.
Man kommt in den Geistes- und Sozialwissenschaften keinen Schritt weit, wenn man nicht berücksichtigt, wie die Personen jeweils die Tatsachen bewerten und wie sie ihr Verhalten spontan an die Informationen anpassen, die sie erhalten. Das Leben von Menschen ist keine Bahn physikalischer Objekte, die man in Laborexperimenten gemäss bestimmten Parametern steuern kann – zum Beispiel so steuern kann, dass weniger Begegnungen zwischen diesen Objekten stattfinden und auf diese Weise die Ausbreitung von Viren unter diesen Objekten im Voraus so gesteuert werden kann, dass diese Objekte nicht durch Infektionen zu Schaden kommen. So ein Unterfangen ist schon naturwissenschaftlich völliger Unsinn, weil wir es nicht mit einem begrenzten Laborexperiment mit physikalischen Objekten unter idealen Bedingungen und wenigen, kontrollierbaren Parametern zu tun haben. Wir haben es vielmehr mit einer Realität zu tun, in welcher der Verlauf einer Virenwelle von vielen, nicht kontrollierbaren Faktoren beeinflusst wird. Das Verhindern von Schäden hängt vor allem davon ab, wie die Menschen ihr Verhalten spontan anpassen gemäss den verfügbaren Informationen. Diese spontane Verhaltensanpassung kann nicht im Voraus geplant werden. Sie hängt davon ab, welchen Lebensinhalt die Menschen haben und wie sie Risiken im Hinblick auf diesen Lebensinhalt bewerten.
5. Wie die politische Reaktion auf das Coronavirus Wissenschaft und Rechtsstaat bedroht
Das technokratische Menschenbild enthält als solches kein Ziel und keine Norm, auf das hin die Bahnen der Menschen gesteuert werden sollen, weil die naturwissenschaftlich beschriebene Bewegung der Materie kein Ziel und keine Norm in sich hat. Darin unterscheidet sich das naturwissenschaftliche Wissen von dem Wissen, das Platon vorschwebte. Aber hier liegt ein Ersatz nahe, nämlich das Überleben bzw. die Gesundheit: Um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können – um also die Grundrechte ausüben zu können, die der Rechtsstaat sichert –, ist ein gewisses Mass an Gesundheit erforderlich. Wenn diese bedroht ist, nutzt einem die Freiheit nichts mehr zur Lebensgestaltung. Deshalb, so die Überlegung, ist die technokratische Steuerung der Bewegungen der Menschen in Bezug auf die Erhaltung von deren Gesundheit erforderlich und gerechtfertigt: Diese technokratische Steuerung gefährdet nicht die Freiheit, sondern ermöglicht erst deren Ausübung.
Die Bedrohung des republikanischen Rechtsstaats von innen tritt somit nicht als Gegner dieser Staatsform auf. Ganz im Gegenteil, sie stellt sich als deren Beschützer dar: Das Wissen ist Wissen um ein angebliches Übel, das unser selbstbestimmtes Leben bedroht. Infolgedessen muss man sich zunächst den von Wissenschaftlern formulierten politischen Vorgaben fügen, um dann ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Gesundheit ist offensichtlich der geeignete Bereich, um ein entsprechendes Exempel zu statuieren: Wenn das Überleben bedroht ist durch ein angebliches Killervirus (oder auch eine angebliche Klimakatastrophe), ist kein selbstbestimmtes Leben mehr möglich. Kurz, die Bedrohung der liberalen Demokratie von innen durch Wissenschaft tritt als die Form von Wissenschaft auf, die eine treibende Kraft für den republikanischen Rechtsstaat ist: Es geht um das Wissen, das ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Aber diese Form ist nur eine äussere Hülle. Sie ist der Schafspelz, in dem der Wolf steckt, der sowohl die Wissenschaft als auch den republikanischen Rechtsstaat auffrisst. Es ist eine Trivialität, dass man Gesundheit braucht, um Freiheit entfalten zu können. Daraus die Norm einer technokratischen Steuerung der Gesellschaft abzuleiten, ist jedoch ein Trugschluss, den leider viele Intellektuelle begehen (ein besonders krasses Beispiel ist jüngst Habermas (2021)). Es gibt kein allgemeines Gut der Gesundheit, auf das hin eine technokratische Steuerung der Gesellschaft möglich wäre. Denn niemand lebt für das Leben allein, sondern für das, was der eigenen Existenz einen Sinn gibt. Um das Lebensziel zu erreichen, geht jeder bestimmte Risiken ein. Dieses Lebensziel ist Kraftquelle und stiftet damit auch körperliche Gesundheit. Das Problem ist nun, dass es kein einheitliches Lebensziel für alle und keine einheitliche Risikoabwägung für alle gibt. Deshalb scheitert der Versuch einer technokratischen Steuerung der Menschen auf Gesundheit hin als Bedingung für die Ausübung von Freiheit an eben dieser Freiheit, aufgrund derer die Menschen sich verschiedene Lebensziele setzen und Risiken verschieden abwägen. Statt Vorbedingung für Freiheit zu sein, unterminiert diese technokratische Steuerung die Freiheit (siehe dazu aus rechtsphilosophischer Sicht auch Rösinger (2021)).
Um diese Aushebelung von Freiheit akzeptabel erscheinen zu lassen, schürt man dann den Eindruck, dass mit der Freiheitsausübung eine Verantwortung einhergeht, die die Menschen gar nicht tragen können. Den Individuen wird eine absolute Verantwortung auferlegt, die weit über das hinausgeht, was sie mit ihrem jeweiligen Handlungsspielraum direkt oder signifikant indirekt beeinflussen können – zum Beispiel eine Verantwortung für Verbrechen in der Geschichte oder für das Weltklima und jetzt sogar für die Ausbreitung von Viren. Der Ausübung von Freiheit bürdet man auf diese Weise eine Last auf, die untragbar ist: Jede selbstbestimmte Lebensgestaltung läuft darauf hinaus, ein unverantwortbares Risiko einzugehen; denn die freie Lebensgestaltung könnte eine historische Ungerechtigkeit fortschreiben, das Weltklima schädigen, zur Ausbreitung eines Virus beitragen usw.
Es geht wiederum darum, den Menschen zu suggerieren, dass es in ihrem eigenen Interesse eines selbstbestimmten Lebens ist, sich der technokratischen Planung durch angebliche Experten zu fügen. Wie jede solche technokratische Planung richtet jedoch auch die gegenwärtige grossen Schaden für das Gut an, auf das sie ausgerichtet ist, hier den allgemeinen Gesundheitsschutz. Wie man schon allein aus der Betrachtung der Statistiken aus den Ländern sieht, in denen es seit Anfang 2020 eine Übersterblichkeit gab, kann die Übersterblichkeit, aufgeschlüsselt nach Ländern, Altersgruppen und Zeitspannen, nicht allein auf die Ausbreitung des Coronavirus zurückgeführt werden; es gibt auch Todesfälle aufgrund der politischen Massnahmen, insbesondere der staatlich erzwungenen Einschränkung sozialer Kontakte, die für viele Menschen, und darunter gerade viele ältere Menschen, eine zentrale Kraftquelle sind. Manfred Horst (2021) zum Beispiel hat dieses in einer Analyse der Zahlen zu den Todesfällen in den USA 2020 dargelegt. Man kann nicht die Bewegungen der Menschen technokratisch steuern wollen, um die Ausbreitung eines Virus zu verlangsamen und dadurch deren Gesundheit zu schützen, ohne auf diese Weise auch Todesfälle zu verursachen aufgrund der Einschränkung der sozialen Kontakte.
Weil aus dem allgemeinen Gut der Gesundheit keine Handlungsanweisungen folgen, die eine Steuerung der Gesellschaft ermöglichen, ohne diesem Gut schweren Schaden zuzufügen, konstruiert man dann eine Realität, um zu suggerieren, dass diese Steuerung möglich und erfolgreich ist. Diese Konstruktion der Realität bedroht sowohl die Wissenschaft als auch den Rechtsstaat.
Seit Frühjahr 2020 werden wir täglich mit Nachrichten zu Corona bombardiert, welche die Kulisse einer gefährlichen Situation für die Gesamtbevölkerung aufbauen, mit der dann die Fokussierung des gesamtgesellschaftlichen Handelns auf diese deklarierte Gefahr hin erreicht werden soll. Doch ein nüchterner Blick auf die Zahlen – die belegbare Realität – zeichnet ein anderes Bild: Die Infektionssterblichkeitsrate liegt in den westlichen Ländern schätzungsweise bei 0.3-0.4% und bei allen unter 60-70 Jahren bei deutlich weniger als 0.1% (siehe zum Beispiel die in Ioannidis (2020) zusammengefassten Daten für die WHO); ein Risiko deutlich unter 0.1% entspricht gängigen Risiken, die man in der eigenen Lebensgestaltung eingeht und die allgemein akzeptiert sind, wie zum Beispiel Bergwandern, Motorradfahren usw. wie auch die Gefahr, die von der alljährlichen Grippe ausgeht. Die Zahlen der Krankenhausbelegungen für Deutschland 2020 zeigen, dass auch in den Spitzenzeiten der Virenwellen im Landesdurchschnitt nie mehr als 5% der Betten mit CovidPatienten belegt waren (siehe Augurzky et al. (2021)).
Ähnliches gilt für die Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft 2021). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es in einzelnen Krankenhäusern insbesondere auf den Intensivstationen zeitweise durchaus zu Überlastungen gekommen ist. Aber auch die Untersuchungen der Arbeitsgruppe um Matthias Schrappe (2021), bestätigt vom deutschen Bundesrechnungshof, zeigen, dass nie landesweit eine Gefahr der Überlastung der Intensivbetten oder gar des Gesundheitssystems insgesamt gegeben war. In Deutschland und in der Schweiz wurden sogar während der Pandemie zwischen Frühjahr 2020 und Sommer 2021 Intensivbetten abgebaut, statt dass zusätzliche Kapazitäten für eine Notsituation aufgebaut wurden. An alle diesem zeigt sich: Weder bestand die Gefahr einer dramatischen Überlastung des Gesundheitssystems, noch waren oder sind die fortbestehenden so genannten Corona-Schutzmassnahmen zielführend im Hinblick darauf, eine solche Gefahr abzuwenden. Das hätte, insofern eine solche Gefahr droht, mit Massnahmen erreicht werden können, die sich gezielt auf die Verbesserung der Krankenhauskapazitäten und der Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals richten.
Auch was die Gefährlichkeit des gegenwärtigen Coronavirus betrifft, besteht mithin kein Anlass für einen Wechsel in der Strategie der Bekämpfung weg von einer rein medizinischen Strategie und hin zu einer Strategie mit gesamtgesellschaftlichen Zwangsmassnahmen. Sollte dieses Beispiel Schule machen, müssten man in Zukunft regelmässig bei Infektionswellen alles dicht machen, womit man definitiv die Gesellschaft zerstören würde.
Was die Abschätzung der Infektionssterblichkeitsrate, die Belastung des Gesundheitssystems und die nach Ländern, Alter und Zeit aufgeschlüsselte eventuelle Übersterblichkeit betrifft, so sind die Zahlen relativ leicht verfügbar, um die Gefährlichkeit des Virus einzuschätzen. An anderen Stellen brauchen wir mehr Forschung. Es ist inzwischen aber gar nicht mehr möglich, mit wissenschaftlicher Neugier unvoreingenommen und gemäss den anerkannten wissenschaftlichen Methoden nach den Fakten zu suchen. Das markanteste Beispiel dafür ist die Impfung. Die Impfstoffe haben bisher nur eine bedingte Zulassung; diese ist gedacht, um besonders gefährdeten Personen einen schnellen Schutz anbieten zu können, bevor eine definitive Bewertung von Nutzen und Risiken der Impfung möglich ist. Bedingt zugelassene Impfstoffe sind aber nicht für eine Impfung der gesamten Bevölkerung ungeachtet des persönlichen Krankheitsrisikos gedacht. Schon gar nicht sind sie gedacht für die Impfung von Kindern und Jugendlichen, die durch das Virus statistisch überhaupt nicht gefährdet sind und die zum Teil noch gar nicht in der Lage sind, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.
Was den Selbstschutz durch die Impfung betrifft, wissen wir noch zu wenig darüber, wie wirksam die Impfstoffe sind und wie lange ihre Wirkung anhält. Ebenfalls unklar ist, inwiefern die Impfung auch Fremdschutz gewährt, indem Geimpfte das Virus gar nicht oder nur in signifikant geringerer Weise weiter verbreiten können. Unklar ist ferner, ob es mittelund langfristige schwere Nebenwirkungen gibt, die über statistisch insignifikante Einzelfälle hinausreichen. Dazu wären längerfristige, systematische Studien mit Kontrollgruppen erforderlich. Indem man aber alle zur Impfung drängt, wenn nicht sogar de facto zwingt, kann man gar keine langfristigen Studien mit Kontrollgruppen Freiwilliger machen.
Politischer Aktionismus tritt so an die Stelle von wissenschaftlicher Forschung: Einige Wissenschaftler, Politiker und Medien konstruieren eine Realität, in der die Wissenschaft definitive Wahrheiten verkündet, die nicht nur Fakten sind, sondern die noch dazu einen moralisch-normativen Status haben und die man daher sogleich politisch umsetzen kann und soll. Das ist ein Totalitarismus, der weder etwas mit Wissenschaft noch etwas mit dem Rechtsstaat zu tun hat. Dieser politische Aktionismus schafft seinerseits Anreize (nicht zuletzt finanzielle Anreize), sich über die Pflicht zu wissenschaftlicher Sorgfalt hinwegzusetzen – so geschehen im Falle von mindestens einer wichtigen Studie, um die bedingte Zulassung der Impfstoffe zu erlangen (Thacker (2021)).
Viele der wesentlichen Annahmen, auf denen die angeblich wissensbasierte Corona-Politik beruht, haben sich inzwischen als falsch erwiesen:
- Es stimmt nicht, dass das Coronavirus eine Krankheit verbreitet, die für die gesamte Bevölkerung gefährlich ist.
- Es gibt keine robuste, empirische Evidenz dafür, dass mit dem Strategiewechsel von der medizinischen zur politischen Bekämpfung der Ausbreitung des Virus mit gesamtgesellschaftlichen Zwangsmassnahmen in einer statistisch signifikanten Weise schwere Krankheitsverläufe und vorzeitige Todesfälle verhindert wurden. Länder mit scharfen Maßnahmen wie Grossbritannien, Frankreich, Italien, Spanien schneiden keinesfalls besser ab als Länder wie Schweden, die nur sehr wenige Massnahmen ergriffen haben. Gleiches zeigt ein Vergleich der US-Gliedstaaten untereinander: Es ist keine statistisch signifikante Korrelation nachweisbar zwischen der Schärfe der Massnahmen und einer geringeren Anzahl von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen bezogen auf die Grösse der Bevölkerung und den gesamten Zeitraum der Lockdown-Politik von Frühjahr 2020 bis Frühjahr 2021.
- Es stimmt nicht, dass die Impfung der gesamten Bevölkerung ungeachtet dessen, ob die betreffenden Menschen persönlich gefährdet sind, dazu führt, die Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Die bisher verfügbaren umfassenden Aufstellungen (insbesondere Subramanian und Kumar (2021)) zeigen keine Korrelation zwischen der Impfquote in einer Bevölkerung und dem Verlauf des Infektionsgeschehens. Das Narrativ, gemäss dem die Ungeimpften die Pandemie antreiben und die Impfung der allein entscheidende Faktor ist, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, ist falsch (siehe zum Beispiel Kampf (2021)). Im Herbst 2021 stehen wir, was das Infektionsgeschehen betrifft, wieder vor einer Situation wie im Frühjahr 2020, obwohl inzwischen der grösste Teil der Bevölkerung geimpft ist.
Diese Politik folgt dabei offensichtlich, aber doch erschreckend einem Schema, das in allen Totalitarismen zur Anwendung kommt:
- Man beruft sich auf Naturgesetze, aus denen sich angeblich politische Handlungsanweisungen ergeben, die über den Grundrechten stehen. So rechtfertigte Angela Merkel im Deutschen Bundestag am 9. Dezember 2020 einen harten Lockdown unter Berufung auf wissenschaftliche Wahrheit und unveränderliche Naturgesetze wie das Gravitationsgesetz (Merkel (2020)). Nur einen Tag zuvor hatte die Deutsche Nationalakademie Leopoldina den harten Lockdown als „aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig“ bewiesen (Leopoldina (2020)).
- Wie dieses Beispiel veranschaulicht, suggeriert man, dass die Dringlichkeit der Situation die sofortige Umsetzung der wissenschaftlichen Handlungsanweisungen erfordert, ohne dass eine Prüfung der Erkenntnisansprüche und eine politische Debatte erfolgen kann.
- Man setzt diese Politik um ungeachtet der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schäden, die sie anrichtet. Das bedeutet: Man hält an dieser Politik fest ungeachtet dessen, dass sie gerade die Ressourcen unterminiert, die man zu einer erfolgreichen Bewältigung von Krisen benötigt – nämlich zum Beispiel das Immunsystem der Menschen zu stärken und die wirtschaftliche Kraft für Investitionen in medizinischen, technologischen und sozialen Fortschritt zu haben.
- Man grenzt bestimmte Personengruppen aus und macht sie dafür verantwortlich, dass das Ziel nicht erreicht wird, obwohl es doch durch die Naturgesetze vorgegeben ist.
Heute sind es die Ungeimpften, die dafür verantwortlich sein sollen, dass das Ziel, weitere Corona-Virenwellen zu verhindern, nicht erreicht wird, trotz all der Anstrengungen einschliesslich der Impfung des grössten Teils der Bevölkerung in Erfüllung des durch die Wissenschaft vorgegebenen Planes der Pandemiebekämpfung. Die Ungeimpften müssen die Konsequenzen dessen tragen, ein falsches Bewusstsein zu haben, weil sie ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Anspruch nehmen und sich damit gegen „die Wissenschaft“ stellen (obwohl wir hier es nicht wie im Falle von Pocken, Polio oder Diphterie mit einer Situation zu tun haben, in der man ein Virus ausrotten kann durch eine einmalige Impfung des grössten Teils der Bevölkerung mit zureichend geprüften Impfstoffen). Wir gelangen mit dieser Ausgrenzung jetzt an den Punkt, an dem in der Geschichte das jeweilige Regime nur noch durch den Einsatz von Gewalt fortbestehen konnte: Das verheissene Ziel tritt nicht ein, und man hält das Kollektiv dadurch zusammen – und das eigene Narrativ aufrecht –, dass man Sündenböcke schafft und mit zumindest verbaler Gewalt gegen sie vorgeht.
6. Die sich etablierende Postmoderne
Während sich die Epoche der Moderne durch das beschriebene Duo von Wissenschaft und Rechtsstaat auszeichnet, ist das, was wir zur Zeit erleben, die real existierende Postmoderne: Es ist eine konstruierte, postfaktische Realität, die mit Gewalt durchgesetzt wird. Die Postmoderne ist kein Relativismus, in der sich jeder oder jede Gruppe eine eigene Realität konstruiert und in dieser lebt, so dass verschiedene Konstruktionen von Realitäten nebeneinander existieren. Die intellektuelle Dekonstruktion, die die Postmoderne antreibt und den Einsatz von Vernunft als Machtanspruch brandmarkt, endet in reiner Machtausübung in Wissenschaft und Gesellschaft: Mit Gewalt wird eine Realität für alle konstruiert und allen aufgedrückt. Wenn Vernunft als Mittel entfällt, um Wahrheit herauszufinden, und wenn die Grundlage der Gesellschaft nicht mehr darin besteht, jeden als Person anzuerkennen mit einer Würde und daraus folgenden unveräusserlichen Rechten, dann bleibt nur Gewalt in Wissenschaft und Gesellschaft.
Es ist kontingent, wo dann jeweils die Macht liegt, etwas als die Realität zu konstruieren, die allen aufgezwungen wird. Sogar der Ausbruch eines Virus, das zwar bedrohlich, aber nicht gefährlicher ist als frühere Pandemien (wie zum Beispiel die Hongkong-Grippe Ende der 1960er und die Asien-Grippe Mitte der 1950er Jahre), kann dazu benutzt werden, eine Realität aufzubauen, in der die Gesellschaft durch eine gleichgeschaltete Wissenschaft bis in die Privatsphäre hinein umfassend gesteuert wird. Martin Rectenwald (2021) führt die Corona-Politik und ihren Antrieb durch Wissenschaft völlig zu Recht auf diese Funktionsweise der Postmoderne zurück. Der Unterschied zwischen der heutigen und den früheren Formen des Szientismus und Kollektivismus besteht also darin, dass es kein als absolut und notwendig konstruiertes Gut mehr gibt. Es ist vielmehr beliebig, welches Faktum oder welche tatsächlich bestehende Gefahr herausgegriffen wird und mit zumindest verbaler Gewalt als die eine Realität konstruiert wird, auf die hin die Gesellschaft gesteuert wird.
Die mediale Dauerbeschallung zu den Corona-Virenwellen soll das Bild einer für die Allgemeinbevölkerung gefährlichen Pandemie in die Köpfe der Menschen setzen, das von einer Elite aus Politik, Wirtschaft und vorgeblicher Wissenschaft gezeichnet wird, weil es dieser Elite eine Macht verschafft, die sie durch Wissenschaft und Rechtsstaat nie erlangen könnte – die Macht, die Gesellschaft zu lenken, ohne durch Grundrechte eingeschränkt zu sein. Demgegenüber ist die Moderne der Versuch, durch den Einsatz von Vernunft – realisiert in wissenschaftlicher Erkenntnis und im Grundrechte sichernden republikanischen Rechtsstaat – Macht zu begrenzen.
In der Tat ist nicht die Postmoderne, sondern die Moderne durch Pluralismus gekennzeichnet. Nach den leidvollen Erfahrungen der Religionskriege ist die Anerkennung universeller Menschenrechte politisch umgesetzt in republikanischen Rechtsstaaten der Versuch, einen politischen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen verschiedene Lebensformen, Religionen, Kulturen usw. friedlich miteinander zusammenleben können. Ebenso ist nach der Trennung von Wissenschaft und Religion die Wissenschaft durch Pluralismus gekennzeichnet. Dieser Pluralismus ergibt sich aus dem Ziel, durch Gebrauch von Vernunft Wahrheit über die Welt herauszufinden. Gegeben unsere begrenzten Erkenntnismöglichkeiten ist institutionalisierte und disziplinierte Skepsis der Weg, Wahrheit aufzudecken: Fortschritt wird dadurch ermöglicht, dass man Erkenntnisansprüche stets einer kritischen Prüfung durch Argument und Experiment unterzieht und miteinander konkurrierende Hypothesen zulässt.
Hingegen ist die Verkündung eines Expertenkonsenses, um durch angebliche Wissenschaft geleitete Politik zu rechtfertigen, ein Merkmal der real existierenden Postmoderne: Eine Behauptung wird mit verbaler Gewalt als wahr festgesetzt, nämlich einfach dadurch, dass sie von genügend Leuten in Medien verbreitet wird, die eben diese Medien als Experten präsentieren. Gegenteilige Behauptungen werden zu Falschmeldungen erklärt und auf Internetplattformen gelöscht. Ein Wahrheitsanspruch ist kein Erkenntnisanspruch mehr, der Prüfung ausgesetzt wird und standhalten muss, sondern direkt und unmittelbar ein Autoritäts- und Machtanspruch.
Expertenkonsens, selbst wenn er denn wirklich bestehen sollte und nicht wie im gegenwärtigen Fall medial konstruiert ist, ist aber immer ein schwaches Mittel der Rechtfertigung. Wenn man fundierte Erkenntnisse hat, dann kann man diese benennen, und sie werden der Prüfung in einer offenen Debatte standhalten. Die Berufung auf die Mehrheitsmeinung von Experten spielt dann keine Rolle mehr. Man braucht dann auch keine so genannten Faktenchecker, die gegenteilige Äusserungen von bisher anerkannten Experten auslöschen. Diese erledigen sich von selbst, wenn man klar begründen kann, was die Fakten sind. Gegen jemanden, der zum Beispiel behauptet, dass der Konsum von Heroin ungefährlich sei, muss man nicht mit Faktencheckern vorgehen (ausser in speziellen Kontexten wie dem Schutz von Minderjährigen), weil jeder die entsprechenden Tatsachen leicht überprüfen kann.
In der Wissenschaftsgeschichte gibt es viele Beispiele dafür, dass Expertenkonsens in einem Irrtum bestand. Der Atomismus – die Theorie des Aufbaus der Materie aus kleinsten Teilchen – wurde von Leukipp und Demokrit 500 Jahre vor Christi Geburt klar formuliert, von den Experten nicht nur in der Antike aber fast einhellig zurückgewiesen. Vor 100 Jahren war die Eugenik Expertenkonsens: Durch die Fortpflanzung minderwertiger Gene bestehe eine unmittelbare Gefahr des Untergangs der zivilisierten Menschheit; gegen diese Gefahr müsse man mit Zwangssterilisationen vorgehen. Angesichts dieser Tatsachen fragt Boris Kotchoubey (2020) zu Recht, wohin man denn der als Expertenkonsens inszenierten Wissenschaft folgen soll.
Der Einsatz von Vernunft hingegen erfordert nicht mehr als den Gebrauch des eigenen Verstandes. Dazu ist jeder in der Lage. Es genügt der allgemeine Menschenverstand. Wenn ein für die gesamte Bevölkerung gefährliches Virus heraufzieht, dann schützt jeder sich selbst und kümmert sich um den Schutz seiner Nächsten und Nachbarn. Der Jurist Carlos A. Gebauer (2021) bringt diese Tatsache prägnant auf den Punkt:
Der Unterschied zwischen einer tatsächlich erwiesenen Pandemie und einer nur diskursiv angenommenen wird in der staatlichen Gesetzgebungsreaktion erkennbar. In einer nur angenommenen Pandemie wird Bürgern verboten, ihre Häuser zu verlassen. In einer tatsächlichen Pandemie dagegen müsste ihnen nach Berufsgruppen geboten werden, zur Arbeit zu gehen.
Das heisst: Wenn der Staat die Menschen in ihren Häusern einsperrt und ihnen soziale Kontakte untersagt, dann kann daran jeder erkennen, dass die Behauptung einer ausserordentlichen gefährlichen Lage, die schnelles staatliches Handeln auch über die grundlegenden Rechte von jedem von uns hinweg erfordert, eine konstruierte Realität ist. Denn wenn diese Realität tatsächlich bestände, würde jeder von selbst sein Verhalten entsprechend anpassen, um sich selbst und seine Nächsten nicht zu schädigen. Dazu ist keine staatliche Anweisung erforderlich. Ebenso gilt: Wenn dann ein Impfstoff zur Verfügung steht, dann ist staatlicher Zwang erforderlich, um den Impfstoff zunächst den am meisten gefährdeten Personen zur Verfügung zu stellen und alle anderen davon abzuhalten, sich impfen zu lassen. Wenn dann aber der Staat eine bestimmte Impfquote in der Bevölkerung durchzudrücken versucht – wieder über die grundlegenden Rechte von jedem von uns hinweg –, dann weiss man, dass die Darstellung eines allgemeingefährlichen Virus und einer Impfung, die die Virenwellen beendet, eine konstruierte Realität ist.
Ebenso sind die Lockdowns keine Rückkehr zu mittelalterlichen Methoden, gegen eine für alle sehr gefährliche Epidemie wie die Pest vorzugehen. Sie sind ein genuines Merkmal der real existierenden Postmoderne, in der mit zumindest verbaler Gewalt eine konstruierte Realität allen aufgezwungen wird. Auch sind die gegenwärtigen Impfungen keine Fortsetzung der Erfolgsgeschichte der modernen Naturwissenschaft, in der Impfungen zur Ausrottung gefährlicher Krankheiten und Verlängerung der durchschnittlichen Lebenszeit führten. Als der Bevölkerung aufgezwungene Impfquote bei gleichzeitiger Unterbindung einer offenen Diskussion über ihre möglichen Schäden sind die Impfungen ebenfalls ein genuines Merkmal dessen, wie die real existierende Postmoderne die Erfolgsgeschichte der modernen Wissenschaft unterminiert statt diese fortzusetzen.
Diese konstruierte Realität wird irgendwann auf die Wirklichkeit treffen. Je dreister die Konstruktion ist, desto grösser wird der dann folgende Schock sein. Wenn aber Wissenschaft und Rechtsstaat einmal beschädigt sind, dann besteht die Gefahr, dass auch dann, wenn die konstruierte Realität der allgemeingefährlichen Corona-Pandemie an den realen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Konstruktion zusammengebrochen sein wird, die Postmoderne sich fortsetzt. Es besteht die Gefahr, dass an die Stelle dieser konstruierten Realität eine andere, ebenso konstruierte Realität tritt und durchgesetzt wird von welcher Gruppe auch immer, die dann die Macht dazu hat. Kurz, die Postmoderne kann gekommen sein, um zu bleiben.
7. Den Weg der Moderne fortsetzen
Die real existierende Postmoderne muss nicht Bestand haben. Es liegt in unserer Hand, den Gebrauch der Vernunft wieder zu beleben, mit dem das Duo von Wissenschaft und Rechtsstaat die Ausübung von Macht begrenzt. Mit Kants berühmter Definition der Aufklärung gesprochen ist dazu nicht mehr erforderlich, als aus der Unmündigkeit herauszutreten, die heute durch unsere wissenschaftlichen und medialen Vormünder verschuldet ist. Fachwissen braucht man dafür keines. Wenn genügend Menschen es wagen, ihren Verstand wieder zu gebrauchen, dann hat die Moderne mit dem Einsatz von Vernunft zur Begrenzung von Macht noch eine Chance.
Dabei geht es nicht um die Freiheit als solche selbst. Es geht darum, dass der republikanische Rechtsstaat am besten geeignet ist, die Lebensgrundlagen der Menschen zu sichern. Es geht also um die Grundlagen für Lebensqualität, was auch immer dann Einzelne und soziale Gemeinschaften als ihren Lebensinhalt bestimmen mögen. Das liegt in der Freiheit jedes einzelnen. Diese Freiheit sollten wir aus Gründen der gesellschaftlichen Verantwortung – der Sorge um den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt – wieder respektieren. Denn der postmoderne Kollektivismus zerstört letztlich – genau wie die früheren Kollektivismen – die Lebensgrundlagen aller (bis auf die einer kleinen Elite, welche die Macht zur Konstruktion der Realität hat und von dieser Konstruktion auch wirtschaftlich profitiert).
Der derzeitige Umgang mit dem Virusausbruch ist sicher ein Zeichen der Schwäche der abendländischen Zivilisation angesichts dessen, wie unsere Gesellschaft in Panik und Hysterie verfällt und dabei die Grundwerte unseres Zusammenlebens über Bord wirft. Die westliche Zivilisation hat universelle Menschenrechte konzipiert und diesen Rechten in einem beachtlichen Masse zur Anerkennung verholfen. Durch die moderne Naturwissenschaft vorangetrieben setzte zusammen damit eine Entwicklung wirtschaftlichen, technologischen und medizinischen Fortschritts ein, die immer weiteren Teilen der Menschheit einen früher unvorstellbaren Wohlstand und Möglichkeit der Freiheitsausübung und eigener Lebensgestaltung gebracht hat. Der technologische Fortschritt gibt uns die Mittel an die Hand, ein freies und erfülltes Leben zu führen. Er führt nicht von sich aus zur technokratischen Steuerung der Gesellschaft. Es ist an uns, mündig zu sein und uns nicht von den Machtansprüchen selbsternannter Experten und Technokraten entmündigen zu lassen. Kurz, es ist noch nicht die Zeit, die Moderne aufzugeben. Jede Alternative zu dem Potential, das sie hat, wäre ein Rückschritt von Aufklärung zu Finsternis, von Mündigkeit zu Entmündigung, von Vernunft zu Gewalt, von Wissenschaft zu Ideologie und von Wohlstand zum Überlebenskampf.
Danksagung: Ich danke den Herausgebern für die Einladung, einen Beitrag zu diesem Band zu verfassen, und Konstantin Beck, Jörg-Andreas Bötticher, Andreas Brenner, Mirjam Buchmann, Alin Cucu, Egon Flaig, Carlos A. Gebauer, Michael Heumann, Mario Hubert, Boris Kotchoubey, Luna Rösinger und Henrique Schneider für hilfreiche Kommentare. Für den Inhalt dieses Textes bin selbstverständlich ich allein verantwortlich.
Quellennachweise
Augurzky, Boris et al. (2021): „Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise“. RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Technische Universität Berlin, 30. April 2021.
Fukuyama, Francis (1989): „The end of history?“. The National Interest 16, S. 3-18.
Fukuyama, Francis (1992): The end of history and the last man. New York: Free Press.
Gebauer, Carlos A. (2021): „Freiheit ist mehr als gehorchen“. Eigentümlich frei, https://efmagazin.de/2021/11/08/19195-plandemie- Narreteien-freiheit-ist-mehr-als-gehorchen, 8. November 2021.
Habermas, Jürgen (2021): „Corona und der Schutz des Lebens. Zur Grundrechtsdebatte in der pandemischen Ausnahmesituation“. Blätter für deutsche und internationale Politik, September 2021.
Horst, Manfred (2021): „A closer look at US 2020 mortality data“. Brownstone Institute, https://brownstone.org/articles/a-closer-look-at-the-us-2020-mortality-data/, 2. September 2021.
Ioannidis, John P. A. (2020): „Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data“. Bulletin of the World Health Organization, Article ID: BLT.20.265892, 14. Oktober 2020.
Kampf, Günter (2021): „COVID-19: stigmatising the unvaccinated is not justified“. The Lancet 398 (20. November 2021), S. 18-71.
Kotchoubey, Boris (2020): „Der Wissenschaft folgen – wohin?“, Teil 1 und 2, Novo. Argumente für den Fortschritt, https://www.novo-argumente.com/artikel/der_wissenschaft_folgen_wohin_1_2, https://www.novo-argumente.com/artikel/der_wissenschaft_folgen_wohin_2_2, 11 und 18. Dezember 2020.
Leopoldina (2020): „7. Ad-hoc-Stellungnahme zur Coronavirus-Pandemie“, https://www.leopoldina.org/publikationen/stellungnahmen/, 8. Dezember 2020.
Merkel, Angela (2020): „Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Haushaltsgesetz 2021 vor dem Deutschen Bundestag am 9. Dezember 2020 in Berlin“, https://www.bundesregierung.de/bregde/service/bulletin/rede-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-1826624, 9. Dezember 2020.
Pai, Madhukar und Olatunbosun-Alakija, Ayoade (2021): „Editorial: Vax the world“. Science 374, S. 1031, 26. November 2021.
Popper, Karl (1945): The open society and its enemies. London: Routledge. Deutsch Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. München: Francke 1957/58.
Rectenwald, Michael (2021): „Social justice and the emergence of Covid tyranny“. Mises Institute, https://mises.org/print/56271, 14. September 2021.
Rösinger, Luna (2021): „Der Rechtsgrund der Inanspruchnahme des Einen zugunsten des Anderen im sogen. Aggressivnotstand“. In: K. Papathanasiou, K. Schumann, A. Schneider und I. Fernandes Godinho (Hgg.): Kollektivierung als Herausforderung für das Strafrecht. Baden-Baden: Nomos. S. 129-151.
Schrappe, Matthias et al. (2021): „Die Pandemie durch SARS-CoV-2/CoVid-19: Zur intensivmedizinischen Versorgung in der SARS-CoV-2/CoVid-19-Epidemie. 3. Ad hoc Stellungnahme“, update 17. Mai 2021, verfügbar auf https://schrappe.com/ms2/
Subramanian, S. V. und Kumar, Akhil (2021): „Increases in COVID-19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and 2947 counties in the United States“. European Journal of Epidemiology, DOI: 10.1007/s10654-021-00808-7, 9. September 2021.
Thacker, Paul D. (2021): Covid-19: „Researcher blows the whistle on data integrity issues in Pfizer’s vaccine trial“. British Medical Journal 375, n2635, DOI: 10.1136/bmj.n2635, 2. November 2021.