Der Arbeitsbegriff von André Gorz

Als vertiefendes Beispiel soll nun der Arbeitsbegriff von André Gorz in der heutigen, kapitalistischen Gesellschaft diskutiert werden, um dann daraus folgernd die sogenannte „unbezahlte Arbeit“ in der Schweiz zu thematisieren.

    Was verstehen wir unter Arbeit?

    Der Sozialphilosoph André Gorz unterscheidet zwischen der industriekapitalistischen Arbeit und der „wirklichen“ Arbeit. Wie ist diese spezielle Unterscheidung zu verstehen? Industriekapitalistische Arbeit formt unsere Gesellschaft so, dass sie als Erwerbsgesellschaft oder Lohngesellschaft auszumachen ist. Sie meint diejenige Arbeit, die man entweder „hat“ oder „nicht hat“.

    Ein Beispiel: Eine Frau, die ihre eigenen Kinder erzieht, hat in diesem Sinne keine Arbeit. Diese Frau geht aber einer Arbeit nach, wenn dies auch nur für einige Stunden der Fall sein soll, indem sie andere Kinder im Kindergarten oder der Kinderkrippe erzieht. Die (industriekapitalistische) Arbeit ist demnach ein entlohnter „Beruf“. Darum lässt sich auch erklären, warum die oben erwähnte Frau, die ihre eigenen Kinder erzieht, die Voraussetzungen für „sie hat eine Arbeit“ nicht erfüllt. Ihre Art der Arbeit lässt sich nicht in den gesamtgesellschaftlichen Arbeitsprozess integrieren, das heisst ihre Arbeit siedelt sich so nicht in der öffentlichen Sphäre an, sondern sie ist „privat“. Die Arbeit eines entlohnten Berufs lässt sich hingegen in die öffentliche Sphäre des gesamtgesellschaftlichen Arbeitsprozesses eingliedern. Ein Individuum wird also durch „den Besitz“ eines Arbeitsplatzes in der öffentlichen Sphäre in die arbeitende Gesellschaft integriert. Deshalb manifestiert sich für Gorz der Wert der (industriekapitalistischen) Arbeit vor allem im „Besitz“ eines Arbeitsplatzes, der in der Erwerbs- oder Lohngesellschaft also als priviligiertes Gut angesehen wird. Verliert man den Arbeitsplatz, verliert man „alles“, das heisst alle Rechte und Annehmlichkeiten, die durch den Besitz des Arbeitsplatzes zuvor garantiert waren.

    Gegensätzlich dazu versteht Gorz die „wirkliche Arbeit“ als schöpferische Tätigkeit, die im kapitalistischen System nicht als Arbeit anerkannt wird und anerkannt werden kann. Dazu gehöre beispielsweise die Arbeit einer Gebärenden, eines Bildhauers oder eines Poeten, oder die Arbeit des Bauern, der sein Feld bestellt, diejenige des Handwerkers, der sein Werk herstellt, die des Schriftstellers, der an seinem Text arbeitet oder diejenige des Virtuosen, der täglich Klavier übt. Diese Art der „wirklichen“ Arbeit hat in der kapitalistischen Gesellschaft demnach keine integrierende Funktion. Sie befindet sich ausserhalb des gesamtgesellschaftlichen Arbeitsprozesses. Gorz meint demnach, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen diesem desintegrierenden Charakter der „wirklichen“ Arbeit in der kapitalistischen Gesellschaft entgegenwirken würde.

    Um Gorz ein wenig weiter zu denken und wieder auf die Schweizer Gesellschaft zurück zu führen, möchte ich hier nicht nur von dieser schöpferischen Tätigkeit sprechen, von der Gorz spricht, sondern ich möchte den Fokus in grundsätzlicher Art und Weise auf die Begriffe „unbezahlte Arbeit“ oder „Freiwilligenarbeit“ richten. Diese beiden Begriffe umfassen nicht nur die eigentliche Hausarbeit oder die Arbeit im Bezug auf die Kindererziehung, sondern sie beinhalten ebenfalls freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten (beispielsweise Vereinstätigkeiten) sowie unbezahlte Arbeiten (wie Hilfeleistungen an betreuungsbedürftige Personen). Gemäss dem Bundesamt für Statistik sind diese unbezahlten Arbeiten der Zivilgesellschaft in der Schweiz, sei dies durch private Haushalte, Vereine oder durch andere Institutionen geleistet, mindestens so wichtig als Dienstleistungs- und Produktionsstandorte wie die drei offiziellen Wirtschaftssektoren insgesamt. Diese enorme volkswirtschaftliche Bedeutung umfasst, dass in der Schweiz jede vierte Person mindestens eine unbezahlte Freiwilligenarbeit im Rahmen von Organisationen oder Institutionen ausführt, was rund 1,5 Mio. Menschen entspricht.

    Nun stellt sich also die Frage, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen ebensolche Arbeiten in gewisser Weise aufwerten würde? Ist es gar die Pflicht der Gesellschaft der Freiwilligenarbeit der Zivilbevölkerung (finanzielle?) Anerkennung zu schenken? Muss dies in Form eines Grundeinkommens geschehen oder gibt es, gar bessere, Alternativen?

     


    Literatur:

    „Bedingungsloses Grundeinkommen – Philosophisches Themendossier“, Swiss Philosophical Preprint Series #118, 30.09.2014, ISSN 1662937X, daraus: S. 4, 5, 7.