NZZ am Sonntag

Wieso braucht eine Tierschlachtung keine Erlaubnis der Ethikkommission?

Die Landwirtschaft darf Tiere schlechter behandeln als die Forschung. Dabei wären die Konsumenten bereit, auf Fleisch aus Massentierhaltung zu verzichten.

    Die Nutzung und Tötung von Tieren in der biomedizinischen Forschung wirft ethische Fragen auf. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren und alternative Forschungsmethoden zu fördern sind. Konkret hat das sogenannte 3R-Prinzip in die Gesetzeslage Eingang gefunden: Replace, Reduce, Refine. Tierversuche sind, wo immer möglich, durch alternative Methoden zu ersetzen; ihre Anzahl ist zu reduzieren, falls sie noch nicht ersetzt werden können; und die Versuche sind so zu gestalten, dass die Belastung für die Tiere möglichst gering ausfällt.

    Der biomedizinischen Forschung ist es verboten, auch nur ein Tier zu töten, wenn sie gegenüber den kantonalen Behörden nicht nachweisen kann, dass dazu keine Alternativen existieren. Die Zahl der Versuchstiere beläuft sich in der Schweiz auf rund 600 000 pro Jahr. Die Landwirtschaft dagegen tötet jedes Jahr über 70 Millionen Tiere. Es handelt sich dabei um gesunde Tiere, die nach einem Bruchteil ihrer Lebenserwartung geschlachtet werden. Im Gegensatz zur medizinischen Forschung muss die Landwirtschaft dabei keinerlei Nachweis erbringen, dass die Tiertötung notwendig ist.

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