Menschenwürde (im Sozialstaat) zwischen Anspruch und Selbstverantwortung
politische Philosophie, Rechtsphilosophie, Menschenwürde
Menschenwürde bezeichnet rechtsphilosophisch und juristisch den Anspruch des Menschen, Subjektrechte aufgrund des Menschseins als solchem, unabhängig von Leistung, Herkunft, Religion, geistig- körperlichem Zustand oder Geschlecht gewährleistet zu ...