Menschenwürde (im Sozialstaat) zwischen Anspruch und Selbstverantwortung
Menschenwürde bezeichnet rechtsphilosophisch und juristisch den Anspruch des Menschen, Subjektrechte aufgrund des Menschseins als solchem, unabhängig von Leistung, Herkunft, Religion, geistig- körperlichem Zustand oder Geschlecht gewährleistet zu ...