Hegel hat einen Freiheitsbegriff entwickelt, der nicht mit dem üblichen Verständnis konformgeht. Freiheit wird nicht als „to do what I want“, d. h. tun können, was ich möchte, genommen. Dies wäre nur die reine Willkür, als bloßes Belieben, als bloßes Wählen aus Varianten ohne nachzudenken. Diese Willkür ist zwar ein notwendiges Moment von Freiheit, aber kein hinreichendes. Die Rede vom ‚Freisetzen‘ im Sinne einer Entlassung kann nur als pervers gelten, die Rede von einem freien Markt als prinzipiell irreführend.
Als konkreten Begriff von Freiheit versteht Hegel das Bei-sich-selbst-sein-Können in einem Anderen. Diese Freiheit hätten wir laut Hegel schon in der Form der Empfindung, etwa in Freundschaft und Liebe. Beide werden als Formen wechselseitiger Anerkennung dargestellt:
‚Hier ist man nicht einseitig in sich, sondern man beschränkt sich gern in Beziehung auf den Anderen‘, weiß sich aber in dieser scheinbaren Beschränkung als sich selbst. Im liebenden Bezug auf den Anderen gewinnt man so sein Selbstgefühl, Liebe kommt so als eine besondere Weise wechselseitigen Anerkennens aufgrund von Empfindung und Gefühl in den Blick, als Gemeinschaft der unterschiedenen Liebenden. Von Liebe kann streng genommen nur dann gesprochen werden, wenn beide dieses Gefühl haben, sofern nur Einer diese Empfindung hat, spricht man vom Verliebtsein, dem das Reziproke fehlt.
Die Liebesrelation enthält so die immense Spannung zwischen Selbstbestätigung und Selbstpreisgabe, die Bejahung meines Selbst seitens eines Anderen und eine bestimmte Negation meines Selbst, was in einer gelingenden Beziehung als Freisein im Sinne des Beisich-selbst-Seins im Anderen empfunden werden kann.